Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.316
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Förderhöhe
Das Land Tirol gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der
Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Die Förderung der Fortschreibung
des ÖROKO der Stadt Innsbruck wird mit maximal € 150.000,00 limitiert
(Höchstbetrag der anderen Gemeinden: € 20.000,00).
Ansuchen
Das Ansuchen um Zuerkennung einer Förderung ist an das Amt der
Tiroler Landesregierung zu richten und hat spätestens nach Abschluss
des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens zu erfolgen.
Die Fertigstellung des letztgültigen Entwurfes der Fortschreibung des
ÖROKO der Stadt Innsbruck, die nötige Beschlussfassung des Gemeinderates und die Übermittlung an das Amt der Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Prüfung und Genehmigung erfolgte im
Juni 2019. Zum Ende der von der Kontrollabteilung durchgeführten Einsichtnahme und Prüfung lag diese aufsichtsbehördliche Genehmigung
noch nicht vor.
Seitens der geprüften Dienststelle waren zu diesem Zeitpunkt erste
Schritte zur Zusammenstellung sämtlicher Aufwendungen und Originalrechnungen im Zusammenhang mit der Erstellung des ÖROKO gesetzt
worden. Eine endgültige Kostenaufstellung lag zu diesem Zeitpunkt
noch nicht vor.
Eigenleistungsanteil
Zur Ermittlung des förderfähigen Eigenleistungsanteiles durch Bedienstete des Stadtmagistrats wurde auf Basis von Stundenaufzeichnungen
eine Berechnung des Personalaufwandes vorgenommen. Die ermittelten Personalkosten lagen bereits vor Hinzurechnung von Kosten aus
extern beauftragten Gutachten und Studien wesentlich über der
Höchstfördersumme von € 150.000,00.
10.3.6 Externe Leistungsbeauftragungen
Belege
Die bis zum Prüfungszeitpunkt August 2019 zusammengestellten Unterlagen zu externen Auftragsvergaben konnten von der Kontrollabteilung eingesehen werden. Auf Basis der vorhandenen Informationen
werden nachfolgend die aus Sicht der Kontrollabteilung wesentlichen
Leistungserbringungen externer Aufragnehmer komprimiert dargestellt.
Naturkundliche
Bearbeitung
Die Begleitung und Bearbeitung der naturkundlichen Maßnahmen
wurde in Form mehrerer Aufträge an ein Technisches Büro für Landschaftsökologie, Landschaftsgestaltung und naturnahen Wasserbau
vergeben.
Die erste Beauftragung erfolgte für ein Leistungspaket, welches die Aktualisierung und Analyse der bestehenden Biotopkartierung zu einer aktuellen Lebensraumtypenkartierung sowie des Erholungs- und Naturwerteplanes zum Inhalt hatte. In einer zweiten Stufe wurde die Begleitung und Zuarbeit zur Erstellung des Umweltberichtes festgeschrieben.
In Verbindung mit der Erstellung des Umweltberichtes wurden im späteren Verlauf Ergänzungen des Leistungsumfanges und folglich zwei
Auftragserweiterungen nötig. Darüber hinaus wurde das selbe Büro im
Rahmen der naturkundlichen Bearbeitung und Begleitung der ÖROKOFortschreibung mit der Beurteilung der Stellungnahmen zum ersten
Entwurf und mit der neuerlichen Begleitung im Rahmen der zweiten
Entwurfsauflage beauftragt.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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