Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.79

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Es kann natürlich nicht sein, dass diejenigen, die schon lange
vor Ort ordnungsgemäß arbeiten, auf einmal ins Hintertreffen geraten. Diese haben sich jetzt gewehrt und die Mitglieder des Stadtsenates waren der
Meinung, dass eine Gleichbehandlung hergestellt werden muss. Konkret
geht es um eine Ausweitung der Betriebszeit von zwei Stunden und zwar
von 2.00 Uhr bis 4.00 Uhr in der Früh. Auch der Ausschank von alkoholischen Getränken - so weit es gewünscht wird oder es ohnehin schon gemacht wird -, sollte erlaubt sein. Es hat schon einen Sinn gehabt, wenn man
früher gemeint hat, dass das vielleicht zu einer nicht kontrollierten Haltung
der Kunden führt.
In der Zwischenzeit wurde mir gesagt, dass erstens niemand
kontrolliert und zweitens die Kunden oft schon in einem nicht mehr ganz
nüchternen Zustand kommen. Dann unterliegt es der Betriebsführung, einen Kunden zuzulassen oder nicht bzw. dafür zu sorgen, dass der betriebliche Ablauf ordnungsgemäß vonstatten geht.
Ich persönlich sage einen Satz, den ich immer wieder dazu
sage: Mir ist lieber, wenn es Einrichtungen mit bestimmten Regeln über
Hygiene gibt, wodurch ein gewisser Schutz für diejenigen, die dort Leistungen erbringen, gewährleistet ist. Das Ganze soll in einem legalen Rahmen ablaufen. Menschen, die aus irgendwelchen Gründen, die wir gar nicht
bewerten müssen, solche Leistungen abrufen, sind dort besser aufgehoben
als auf freier Wildbahn, wenn sie vielleicht ihre Emotionen nicht beherrschen können und Übergriffe machen. Das möchte ich nicht einreißen lassen. Man kann zweifellos sagen, dass es Menschen gibt, die auf so etwas
angewiesen sind. Es geht hier um eine Gleichstellung der Betriebsabläufe,
der man mit einem ruhigen Gewissen zustimmen kann.

GR-Sitzung 24.6.2004