Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.135

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31.

III 2727/2004
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. 63/gk1, Pradl, Bereich Burgenlandstraße 31 und
Dr. Glatz-Straße 30 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2
Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit, bei einer Stimmenthaltung von
GR Mag. Fritz und gegen GR Buchacher,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 63/gk1,
Pradl, Bereich Burgenlandstraße 31 und Dr. Glatz-Straße 30 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG) zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

GR Mag. Fritz: Ich melde Stimmenthaltung für die Innsbrucker Grünen an. Ich möchte diese mit einem Satz begründen: Der Bebauungsplan betrifft ein größeres Gebiet und ist im Großen und Ganzen vernünftig. Daher wollen wir nicht dagegen stimmen. Er beinhaltet aber auch
die mit der Bausperre zu sichernde Verlegung der Haltestelle wegen des
Umbaus der Kreuzung. Da wir mit diesem Teil nicht einverstanden sind,
enthalten wir uns der Stimme.
B: (bei Stimmenthaltung GRÜNE)
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 14.6.2004 wird angenommen.

GR-Sitzung 24.6.2004