Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.136

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32.

III 2730/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F8,
Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Weiherburggasse 4
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ F1, Zeichn. Nr. 2955)
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 14.6.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F8, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Weiherburggasse 4 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1, Zeichn. Nr. 2955) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

33.

III 2731/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F12,
Wilten, Bereich zwischen Adamgasse, Mentlgasse,
Südbahnstraße und südlich des Adambräuareals (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ar,
Zeichn. Nr. 2211)
-------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F12, Wilten, Bereich zwischen Adamgasse, Mentlgasse, Südbahnstraße und südlich
des Adambräuareals (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ar,
Zeichn. Nr. 2211) zu beschließen.

GR-Sitzung 24.6.2004