Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.137

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- 770 -

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Ich melde für die gesamte Fraktion der Innsbrucker Grünen Stimmenthaltung an. Durch diesen Bebauungsplan wird
ein Teilbereich von Wilten-Ost im Vorgriff auf die städtebauliche Studie
Wilten-Ost geregelt. Der Bau- und Projekt-Ausschuss und der Gemeinderat
haben diese Studie noch nicht gesehen.
Arch. Dipl.-Ing. Lorenz als Auftragsnehmer dieser Studie sagt
zwar, dass die Bebauungsregeln dieses Plans seiner Studie im Großen und
Ganzen entsprechen. Solange ich diese Studie nicht gesehen habe, solange
sie dem Gemeinderat nicht zugänglich ist, will ich nicht im Vorgriff darauf
etwas beschließen. Es könnte ja sein, dass die Studie bis zur Beschlussfassung über diesen Entwurf bereits vorliegt. Dann kann ich mir das Ganze
ansehen und überlegen, ob ich diesem Bebauungsplan zustimme. Beim jetzigen Kenntnisstand bleibt allerdings nur die Möglichkeit der Stimmenthaltung.
GR Ing. Krulis: Ich weiß nicht, ob sich GR Mag. Fritz versprochen hat, aber es handelt sich um keinen Bebauungsplan, sondern um
den Flächenwidmungsplan. Der sieht eine Kerngebietswidmung vor und
beinhaltet außer Straßenfluchtlinien keine detaillierten Bebauungsmöglichkeiten. Abgesehen davon wurde uns im Bau- und Projekt-Ausschuss mitgeteilt, dass dieser Teilbereich in der Studie, die zwar noch nicht vorliegt, bereits zur Gänze berücksichtigt wurde.
Es gibt noch andere prägende Rahmenbedingungen wie die
Nachbarschaft des Sudhauses oder die mögliche Trassenführung der Regionalbahn. Man rückt mit dem Gebäude weiter Richtung Westen ab, um diese
Trasse unterzubringen.

GR-Sitzung 24.6.2004