Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.143
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In einem Zeitungsartikel habe ich kürzlich gelesen, dass LandeshauptmannStellvertreter Hannes Gschwentner in Innsbruck alle Heizanlagen verbieten
lassen will, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Das kann nicht
der richtige Weg sein.
(GR Mag. Fritz: Vielleicht können Sie uns kurz mitteilen, auf welcher
Rechtsgrundlage die Stadt Innsbruck diese Maßnahme verpflichtend anordnen soll. Das wäre der Beschlussfassung sicher dienlich.)
Ich bin kein Jurist, aber dieser Antrag ist ein Ansatz in diese Richtung.
Der Statusbericht betreffend Überschreitungen der IG-LGrenzwerte für PM 10-Feinstaub des Bundesumweltamtes liegt vor. Dieser
stellt eindeutig fest, dass ein Großteil der Staubbelastungen in der Luft auf
"veraltete Heizsysteme" (35 % verursacht der Hausbrand in den Wintermonaten!) zurückzuführen ist.
Um diese damit nachweislich verbundene Gesundheitsgefährdung so rasch als möglich einzubremsen bzw. zu minimieren sollten nach
dem Vorbild Tokios Filteranlagen für Heizungssysteme vorgeschrieben
werden.
Nach Recherchen produziert die Firma American Air Filter,
ein Weltkonzern mit Standort in Wien, entsprechende Filteranlagen. Es
handelt sich dabei um Elektroabscheider für Rauch und Ölnebel, die beispielsweise am Flughafen Wien bereits erfolgreich im Einsatz sind. Auch
für Kleinanlagen (Rauchfänge) können derartige Filter inklusive Ventilator
produziert werden (Kostenschätzung inklusive Einbau € 1.200,-- bis
€ 1.500,--).
Innsbruck kommt auf Grund seiner topographischen Lage und
meteorologischen Situation (häufige Inversionswetterlagen mit niedrigen
Windgeschwindigkeiten im Winter) sicherlich insofern eine Sonderstellung
zu, dass bereits niedrige Emissionen hohe Konzentrationen verursachen.
Eine gesonderte regionale Betrachtungsweise mit spezifischen regionalen
Verordnungen - unabhängig von möglichen Bundes- bzw. EU-Vorschriften
- sind daher für Innsbruck absolut notwendig.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorliegenden Bericht
des Bundesumweltamtes.
GR-Sitzung 24.6.2004