Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.147

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35.5

I-OEF 43/2004
Österreichische Bundesverfassung, Abänderung des
örtlichen Wirkungsbereiches der Bundespolizeidirektion Innsbruck, Aufstellung von Wachkörpern durch
Gebietskörperschaften zur Stärkung und Verbesserung
der Sicherheit (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich stelle folgenden dringen-

den Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, an das Land Tirol und an den Österreichischen Städtebund mit dem Begehren heranzutreten, im Rahmen
des Landes- und Bundeskonventes zu fordern, dass Art. 10 der Österreichischen Bundesverfassung dahingehend abgeändert wird, dass im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion künftighin Wachkörper durch Gebietskörperschaften aufgestellt und unterhalten werden können.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h."
Meiner Erinnerung nach stammt diese Bestimmung noch aus den 30erJahren. Damals wollte der Innenminister das Zugriffsrecht auf die Landeshauptstädte und Städte mit eigenem Statut. Deshalb wurden Bundespolizeidirektionen eingerichtet und eigene Wachkörper dieser Städte verboten.
In Österreich gibt es zwei Entwicklungen, die eine historische
Chance bieten, eine Änderung herbeizuführen. Das ist einerseits der Österreich-Konvent, in dem die gesamte Bundesverfassung überarbeitet und neu
formuliert werden soll. Anhand dieser Diskussion sollte man diese Bestimmung in Frage stellen. Ich betrachte sie immer als eine Diskriminierung der
Landeshauptstädte und der Städte mit eigenem Statut: Jede kleine Gemeinde im Land Tirol darf einen eigenen Wachkörper einrichten, die Stadt Innsbruck nicht.
Zweitens werden Polizei und Gendarmerie vereinheitlicht. Es
wird im Land Tirol einen einheitlichen Wachkörper geben, das stellt eine
historische Chance dar. Die Frau Bürgermeisterin war dabei, als ich dieses
Thema in der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses in Bregenz angesprochen habe. Ich habe mit der Dame gesprochen, die über den Bundes-

GR-Sitzung 24.6.2004