Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.148

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konvent referiert hat. Was immer eine Gemeinde tut, ob sie nun einen eigenen Wachkörper aufstellt oder nicht, dieses Verbot ist jedenfalls nicht mehr
zeitgemäß und gehört abgeschafft. Ob man Wachpersonal in den Parks umherschickt oder eine offizielle Gemeindepolizei einrichtet, verursacht die
gleichen Kosten. Diese Wachkörper könnten sofort handeln und wären
nicht darauf beschränkt, bei Beobachtungen die Polizei zu rufen.
Ich werde dieses Anliegen beim Tirol-Konvent einbringen. Ich
habe bereits mit Landtagspräsident Prof. Ing. Helmut Mader gesprochen.
Auf Bundesebene wird man sich über den Städtebund für eine Aufhebung
einsetzen. Viele Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Bregenz oder Baden unterhalten Gemeindewachkörper zur Stärkung und Verbesserung der
Sicherheit, wobei sie die Meinung vertreten, dass diese Wachkörper für sie
unverzichtbar sind. Es gibt eine Reihe von Verordnungen der Stadt Innsbruck, die in der Praxis nicht vollzogen werden, weil keine Wachkörper zur
Verfügung stehen. Mit einer Aufhebung dieser Bestimmung gäbe es viel
mehr Spielraum, um die Sicherheit in der Stadt Innsbruck zu gewährleisten.
Private Sicherheitsorgane, wie wir sie beispielsweise zur Überwachung der Parkanlagen im Einsatz haben, können die Polizei mangels
Exekutivgewalt nicht ersetzen und sind daher nur eingeschränkt handlungsfähig. Das Verbot, im örtlichen Wirkungsbereich von Polizeidirektionen
seitens anderer Gebietskörperschaften keine Wachkörper halten zu dürfen,
ist historisch begründet und nach unserem heutigen Demokratieverständnis,
in dem der Grundsatz der Subsidiarität einen besonderen Stellenwert hat,
nicht mehr zeitgemäß.
Der derzeitige Versuch einer Neukonzeption der Österreichischen Verfassung ist eine historische Chance, diese Diskriminierung eines
Teiles der Landeshauptstädte und der Städte mit eigenen Statut zu beseitigen, und deshalb sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um die
entsprechende Bereinigung durchzusetzen.

GR-Sitzung 24.6.2004