Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.155
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"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderatsbeschluss vom 29.3.1978, betreffend ein Salzstreuverbot
auf ebenen Flächen im Stadtgebiet wird im Hinblick auf eine Reduzierung
der Staubbelastung in der Luft außer Kraft gesetzt. Es liegt zukünftig bei
jeder Wetterlage im Ermessen des Verantwortlichen des Winterdienstes,
bei welcher Wetterlage und unter Berücksichtigung größter Umweltschonung Auftausalze oder Splitt eingesetzt werden.
Mag. Kogler e. h."
(GR Mag. Fritz: Dieser dringende Antrag ist a limine zurückzuweisen, weil
er die Abänderung eines bestehenden Gemeinderatsbeschlusses begehrt.)
Das stimmt nicht. Ich habe vor kurzem in einer Sitzung des Gemeinderates
die Zurückweisung eines Antrages a limine begehrt, weil er schon einmal
gestellt worden ist. Daraufhin hat es geheißen, man könne einen Antrag
auch öfter einbringen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das Begehren einer Abänderung bereits bestehender Beschlüsse des Gemeinderates mit einem dringenden Antrag ist nicht zulässig. Der dringende Antrag wird daher
a limine zurückgewiesen.
GR Mag. Kogler: Das kann ich nicht beurteilen. Ich werde den
Antrag das nächste Mal einbringen, weil sich die Basis der Stauberhebung
geändert hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser dringende Antrag ist überdies inhaltlich rechtswidrig. Die Salzstreuung ist in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) geregelt. Diese kann der Innsbrucker Gemeinderat nicht abändern.)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wir sind beim Tagesordnungspunkt "Einbringung von dringenden Anträgen", und ich bitte, keine
Diskussionen zu führen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski unterbricht um 20.58 Uhr
die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 21.15 Uhr wieder fort.
GR-Sitzung 24.6.2004