Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.325
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Anlässlich der Behandlung des gegenständlichen Berichtes in der GR-Sitzung vom
26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die vormalige Frau Bürgermeisterin
„als für die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des
Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem Land Tirol Verhandlungen
mit dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung der mit der Stadt Innsbruck zur
Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B (ehemalige Bundesstraßen)
und Landesstraßen L zu erreichen“.
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Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung und
Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom 11.12.1973
bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits mit dem
Land Tirol, zu entnehmen.
Unter anderem hat sich im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) seit dem Inkrafttreten des mit dem Land Tirol im Jahr
1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung ergeben. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße
als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird.
Die Kontrollabteilung hat daher angeregt zu klären, ob der Stadt Innsbruck in Bezug
auf die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer
Straße) künftig ein höherer als der in den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte
Erhaltungsbeitrag gebührt. Zudem wurde nahegelegt, um eine eventuell mögliche
Aufrollung der in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen bemüht zu sein.
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Jedenfalls sollte mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen werden, um das im Jahr
1978 abgeschlossene Übereinkommen zu adaptieren bzw. zu überarbeiten und zur
Verbesserung der Transparenz sämtliche zu betreuende Straßenzüge in ein einziges Vertragskonvolut aufzunehmen.
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Ferner hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur Regelung
und Sicherung des Verkehrs trotz mehrerer Anläufe beim Amt der Tiroler Landesregierung bisher nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2002 wurden zwar die von der
Stadt Innsbruck betreuten ehemaligen Bundesstraßen B in Landesstraßen B umgewandelt, das mit dem Land zu diesem Zeitpunkt bestehende Übereinkommen jedoch keiner Aktualisierung zugeführt.
Da die für die ehemaligen Bundesstraßen B vertraglich festgelegte Beitragsleistung
„nur“ die Aufwendungen für die Erhaltung der Straßen und nicht, wie bei den Landesstraßen L, sowohl die Kosten für die Erhaltung der Straßen als auch für die Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs umfasst, war nach Ansicht der Kontrollabteilung zu prüfen, ob der vom Land
Tirol gewährte Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für die Wartung und
Instandhaltung entspricht. Sollte sich bestätigen, dass die vom Land Tirol für die
Landesstraßen B gewährte Beitragsleistung zu gering ist, war nach Meinung der
Kontrollabteilung mit dem Land Tirol über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages zu verhandeln.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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