Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.327
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Letztlich erwähnt die Kontrollabteilung, dass lt. Stellungnahme des Amtes für Tiefbau mit dem Abschluss der „Vereinbarung betreffend die betriebliche und bauliche
Erhaltung von Landesstraßen in der Landeshauptstadt Innsbruck“ keine Mehrleistungen und damit keine Mehraufwendungen an Personal- und Sachkosten für die
Stadt Innsbruck verbunden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Amt für Berufsfeuerwehr
(Bericht vom 05.02.2014)
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Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen Nebengebührenaufwand hinaus
ein prozentueller Zuschlag als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet
werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die (Berufsfeuerwehr Innsbruck) BFI an, dass es
diesbezüglich Änderungen in den Vereinbarungen – sowohl mit der Bau- und
Feuerpolizei als auch dem Amt für Personalwesen – mit dem Ziel geben werde,
kostendeckende Einnahmen für den Stadtmagistrat zu tätigen. Für die Brandsicherheitswachdienste sollte dem entsprechend auch der Dienstgeberanteil bzw. ein Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt
für Personalwesen festzusetzen sein werde.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, berichtete die BFI anlässlich der
Follow up – Einschau 2014, dass der Aufwand erhoben worden sei und die Erhöhung der vorzuschreibenden Kosten für Leistungen der BFI sowie der Bau- und
Feuerpolizei mit dem Beschluss der neuen Tarifordnung im März 2015 umgesetzt
werden sollte. Darüber hinaus sei eine jährliche Anpassung vorgesehen.
Die Abfrage des Status quo während der Follow up – Einschau 2015 brachte das
Ergebnis, dass die neue Tarifordnung noch nicht beschlossen wurde. Ein Beschluss
der Tarifordnung sollte laut Auskunft der BFI bis Juli 2016 im Gemeinderat erfolgen.
Die Dienststelle wurde auch im Zuge der Follow up – Einschau 2016 seitens der
Kontrollabteilung hinsichtlich der Realisierung der Empfehlung angeschrieben. Die
Dienststelle erläuterte, dass im Rahmen der Novellierung der Tarifordnung noch
weitere Punkte aufgenommen bzw. überarbeitet werden sollten und diese Novellierung Mitte 2017 geplant war.
Zum weiteren Fortgang der Umsetzung befragt, antwortete die BFI im Rahmen der
Follow up – Einschau 2017, dass die Beschlussfassung der Novellierung für Mitte
2018 vorgesehen war.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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