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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.332

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gehandhabte Abrechnungsgepflogenheit auf eine bereits seit langen Jahren bestehende (mündliche) Übereinkunft zurück.
Die Kontrollabteilung vertrat aus grundsätzlichen Überlegungen (Dokumentation,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit) den Standpunkt, dass im Besonderen längerfristige Leistungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck mittels schriftlicher Verträge dokumentiert werden sollten. Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, eine schriftliche Dokumentation der hier beschriebenen bestehenden Leistungsbeziehung zwischen Stift Wilten und Stadt Innsbruck in Erwägung zu ziehen.
Die betroffene Dienststelle befürwortete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren eine
schriftliche Dokumentation. Weiter wurde angekündigt, mit der Verwaltung des Stiftes Kontakt aufzunehmen, um die Eckpunkte einer diesbezüglichen Vereinbarung
zu diskutieren.
Im vergangenen Jahr erneut dazu befragt informierte der (seinerzeitige) Vorstand
des Amtes für Straßenbetrieb darüber, dass mit dem Stift Wilten Kontakt aufgenommen worden wäre. Damals sei geprüft worden, ob bzw. inwieweit es auf Grund der
Auflagen der maßgeblichen Bescheide sinnvoll und zweckmäßig ist, diesbezüglich
eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 bestätigte der mittlerweile neue Vorstand
des Amtes für Straßenbetrieb (bestellt seit 01.02.2019) seine laufenden Recherchen. Eine Rückmeldung wurde angekündigt, sobald die für ihn maßgeblichen Fakten vorliegen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Von der Kontrollabteilung geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV über den Betrag von (brutto)
€ 28.131,78, mit der die für den Monat Feber 2018 geltende Mietzins-, Betriebs-,
und Heizkostenvorschreibung der IIG KG für das Sonderpädagogische Zentrum
(SPZ) Hutterweg 1a (Schule am Inn) beglichen worden ist.
Dieser Mietzinsvorschreibung der IIG KG an die Stadt Innsbruck liegt ein im Mai
2014 allseits unterfertigter Mietvertrag zugrunde. Das Mietverhältnis begann am
01.09.2014 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des monatlichen Mietzinses ist in Pkt. III dieses Mietvertrages wie folgt bestimmt:
Vorschreibungsposition
Vorläufiger Hauptmietzins (1, 5 % AfA-Miete)
Betriebskosten- Akonto
Heiz-/Kühlkosten-Akonto
Gesamtsumme netto
zzgl. 20 % Umsatzsteuer

Gesamtsumme brutto

Betrag in

14.914 , 90
6.822,60
1.705,65
23.443, 15
4.688 , 63
28.131,78

Die weiterführende Prüfung der Kontrollabteilung in Richtung der Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen der Jahre seit Mietvertragsbeginn zeigte, dass für die
Stadt Innsbruck im Zuge der Jahresabrechnungen hohe Gutschriften (2015: brutto
€ 56.265,09; 2016: brutto € 40.449,90) zu verzeichnen waren. Eine Anpassung der
unterjährigen Akontozahlungen für Betriebs- und Heizkosten erfolgte trotz dieser im

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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