Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.31

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- 454 -

"Sonnenstraße"), an Thomas Jud zur
Arrondierung seiner Liegenschaft Dr.Sigismund-Epp-Weg 5 zum Kaufpreis
in der Höhe von € 500,-- je m2, somit
insgesamt € 30.000,--, auf die Einräumung der Dienstbarkeit des Bauverbotes auf dem vertragsgegenständlichen Trennstück.
2.

Im Übrigen bleibt der Beschluss des
Gemeinderates vom 2.4.2005 vollinhaltlich aufrecht.

Natürlich hat der Käufer die Absicht,
zuerst einmal einen Abstellplatz zu
errichten, wobei er den Bau einer Garage
nicht ausgeschlossen hat. Für die Garage
müsste er allerdings extra ansuchen.
Der zuständige Stadtrat hat in der letzten
Legislaturperiode darauf hingewirkt, eine
Dienstbarkeit des Bauverbotes mit diesem
Kauf zu verquicken. Der Kaufpreis war
damals mit Zustimmung des Käufers
bereits so ausgemacht, dass dieser nicht
zu halten gewesen wäre.
Man hat sich das Grundstück dann noch
einmal angesehen, wobei die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, eindeutig der Meinung war,
dass die Bestimmungen eingehalten
werden. Der Kaufpreis ist so, dass
natürlich zuerst ein Abstellplatz und
eventuell eine Garage errichtet werden
kann. Dafür muss dann aber laut den
Bestimmungen extra angesucht werden.
Es kann dort noch 25 % dazugebaut
werden und das ist mit dem, was in der
Sonnenstraße möglich ist, leicht gedeckt.
Man bittet jetzt, von dieser Dienstbarkeit
des Bauverbotes Abstand zu nehmen und
den ursprünglich ausgehandelten Preis so
zu belassen. Das zuständige Amt ist der
Meinung, dass das ohne weiteres möglich
ist. Alle, die beim Lokalaugenschein dabei
gewesen sind, können das nachvollziehen.
23.

II-SV 1127e/2006
Abschlepptarif, Neuverordnung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.7.2006:
Die Erlassung der beiliegenden Verordnung wird beschlossen.

GR-Sitzung 13.7.2006

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Verordnung bzw. die Tarife entsprechen
dem Ergebnis der Ausschreibung. Ich
glaube, das ist der Hintergrund der ganzen
Geschichte.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 3.7.2006.
24.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2006

24.1

Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen;
Laufende Transferzahlung Innsbrucker Hilfswerk

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser
Beschluss ist deshalb notwendig, um die
Budgetpost Innsbrucker Hilfswerk wieder
auf das normale Niveau aufzustocken.
Diese rund € 39.000,-- sind durch die
Heizkosten des vergangenen Winters
zustande gekommen. Sie erinnern sich,
dass wir zu den Leistungen des Landes
Tirol für die Mindestrentner und Ausgleichszulagenbezieher € 30,-- beigetragen haben. Diese € 39.000.-- sind der
Gesamtbetrag, der für diesen Zweck zu
beschließen ist.
GR Volderauer: Im Großen und Ganzen
sind es 1.300 Antragsteller mit einer
Mindestpension, die von der Stadt
Innsbruck eine Förderung in der Höhe von
€ 30.-- bekommen. Die Betriebskosten
steigen ohnehin und deshalb sind diese
€ 30,-- eine erhebliche Unterstützung. Das
ist eine tolle Einrichtung, die man auch für
die Zukunft beibehalten sollte.
Das Liberale Innsbruck drängt darauf,
dass das als fixer Bestandteil in den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck aufgenommen wird.
Bgm. Zach: Alle wissen, dass hier das
Land Tirol auch mitgezogen hat. Es war
heuer ein besonders strenger Winter und
ich hoffe, dass das nicht jedes Jahr der
Fall ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Überlegungen sind bei den Budgetverhandlungen vorzubringen. Als Sozialrefe-