Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.343

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stattgefunden hatten. Ziel war es, die Verhandlungen einer neuen Förderungsvereinbarung mit dem Land Tirol bis Mitte 2019 zu einem Abschluss zu bringen; das
Verhandlungsergebnis sollte sodann den politischen Gremien vorgelegt werden.
Noch vor der Follow up – Einschau 2019 wurde der Kontrollabteilung der entsprechende Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2019 übermittelt. Die Anzahl der
förderbaren Dienstposten richtet sich demnach künftig nach der von der Tiroler Landesregierung festgelegten Normverteilung. Diese sieht eine Förderung von 75
Dienstposten für die Stadt Innsbruck vor.
Die jährliche Fördersumme beträgt 50 % der Normkalkulation bzw. maximal 50 %
der Ist-Kosten. Die Fördersumme wurde mit € 2.600.000,00 pro Jahr gedeckelt. Der
Vertrag wurde auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und trat rückwirkend
mit 01.01.2019 in Kraft. Im dritten Jahr der Vertragslaufzeit soll die Normkalkulation
neu berechnet werden und auf Basis dessen ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden.
Zusätzlich wird vom Land Tirol 50 % des Personalaufwandes von zwei Verwaltungsbediensteten der Verwendungsgruppe c (entsprechend ihrer konkreten Entlohnungsstufe) übernommen. Die zuständige Dienststelle rechnet aus diesem Titel mit
einer Fördersumme von ca. € 50.000,00 pro Jahr.
Somit beläuft sich das ausverhandelte Ergebnis (laut Stellungnahme der MA V) bei
maximaler Ausschöpfung der Fördersummen auf ca. € 2.650.000,00 und liegt jährlich um ca. € 520.000,00 über der vorher vom Land praktizierten Deckelung von
€ 2.131.900,00.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Umbrüggler Alm
(Bericht vom 05.10.2018)

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Die Kontrollabteilung stellte für das Gewerk „Kulturbautechnik“ fest, dass die vertraglich vereinbarten und im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung vorgenommenen
Abzüge durch die IISG nicht zur Gänze korrekt vorgenommen wurden. So wurde
anstelle eines Abzuges in Höhe von 1 % des Schlussrechnungsbetrages für
Bauschäden und Baureinigung ein Zuschlag in Höhe von 1 % zur Schlussrechnungssumme gewährt. Daraus resultierte nach Berücksichtigung des Skontos eine
Überzahlung in Höhe von € 3.059,94. Die Kontrollabteilung empfahl, die Möglichkeit
zur Rückforderung des überzahlten Betrages zu prüfen, allenfalls durchzuführen und
dem Baukonto gutzuschreiben.
Die IISG teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung gefolgt zu sein und den aufgrund eines Vorzeichenfehlers irrtümlich zu
viel bezahlten Betrag vom ausführenden Unternehmen rückgefordert zu haben. Im
Rahmen der Follow up – Einschau 2018 konnte die IISG über eine Zahlungszusage
des betreffenden Unternehmens berichten. Die entsprechende Zahlung selbst war
zum Zeitpunkt der Einschau jedoch noch nicht eingetroffen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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