Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.84

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- 507 -

nungsgesetz (TROG) vorgesehen ist,
darüber kann man streiten.
Ich glaube, dass eine große Mehrheit des
Gemeinderates das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) 2002, auch was
diese Flächen betrifft, mit guten Gründen
beschlossen hat. Die Innsbrucker Grünen
haben damals dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) nicht deshalb
nicht zugestimmt, weil es uns zu restriktiv
schien, sondern weil es uns in einigen
Punkten - gerade was die Freihalteflächen
betrifft - zu wenig weitgehend war.
Ich habe damals schon gesagt, dass ich
es schon kommen sehe, dass wir dieses
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO),
dem wir nicht zugestimmt haben, weil es
uns in einigen Bereichen zu wenig präzise
und restriktiv war, noch mit Zähnen und
Klauen gegen jene verteidigen müssen,
die es damals beschlossen haben.
Wir haben schon mehrere solche Fälle
gehabt und das ist heute wieder ein
solcher Fall. Die Mehrheit, die damals das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
beschlossen hat, wird es jetzt abändern
wollen. Für die Innsbrucker Grünen gilt
nach wie vor, dass im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) dort Freihalteflächen vorgesehen waren und Freiland in
der Flächenwidmung sind gute und
stichhaltige raumordnerische Gründe.
Wir würden es vorziehen, die im damaligen Vertrag vereinbarte zusätzliche
Abschlagszahlung aus dem Stadtbudget
zu finanzieren, als jetzt die Umwidmung
auf einem Grundstück vorzunehmen, das
aus stadtplanerischer Stadt nicht wirklich
toll für eine Wohnverbauung geeignet ist.
Dies schon gar nicht in der Dichte, wie sie
angestrebt wird, um den damaligen
Kaufvertrag oder seine Nebenbedingungen einzuhalten.

den Innsbrucker Grünen zwei oder drei
Mitglieder für dieses Grundstücksgeschäft.
Damals sind die Vertragsbedingungen
bereits festgestanden.
Ich weiß auch noch, dass damals sehr
hart diskutiert wurde und man gesagt hat,
dass die Eigentümer aus diesem Geschäft
herausholen, was sie nur herausholen
können. Man hat auch damals die Worte
"Nötigung und Erpressung" verwendet;
also dass die Stadt Innsbruck erpresst und
genötigt wird.
Es war unsere Position zu sagen, dass es
laut unserer Rechtsordnung in der
Situation eines Eigentümers zulässig ist,
zu schauen, was er herausholen kann,
wenn er etwas verkauft. Wir haben eine
Rechts- und Wirtschaftsordnung, die das
für zulässig bezeichnet. Bei der damaligen
Sitzung des Gemeinderates ist einer der
Verkäufer auf der Zuschauerbank
gesessen und hat gehört, wie ich mich
sehr gegen diese Bezeichnung "Nötigung
und Erpressung" verwehrt habe.
Jetzt ist dieser Vertrag abgeschlossen
worden und enthält im Wesentlichen zwei
Elemente bezüglich der Verpflichtung der
Stadt Innsbruck: Das eine ist, gleich ein
Entgelt zu bezahlen und das andere ist,
entweder noch einmal nachzulegen, und
zwar fast in der gleichen Höhe wie das
erste Mal, oder zu einer Umwidmung zu
kommen.
Die Fakten sind zurzeit, dass die "Hungerburgbahn-Neu" in Bau ist und man diese
nicht mehr verhindern wird können. Das
von der Stadt Innsbruck gekaufte Grundstück ist auch bereits teilweise mit einem
Tunnel in Benützung bzw. in Bau. Der
Vertrag besteht.

Wir werden sowohl bei diesem Punkt als
auch beim Entwurf des Flächenwidmungsplanes dagegen stimmen.

Die Argumente von GR Mag. Fritz kann
ich auch nicht ganz nachvollziehen, wo er
sagt, dass es kein stadtpolitisches
Interesse an einer Widmung oder Umwidmung dieses Grundstückes gibt. Wir
haben ganz andere Ansichten.

StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich kann mich
noch sehr gut daran erinnern, wie dieser
Grundstückskauf und auch die vertraglichen Bedingungen vor einem Jahr im
Gemeinderat diskutiert wurden. Das war
eine lange Diskussion und wenn ich es
recht in Erinnerung habe, so waren von

Ich betone immer wieder, dass wir in der
Stadt Innsbruck einen sehr großen
Wohnungsbedarf haben. Ich bin auch
nicht der Meinung, dass wir dort einen
massiv verdichteten sozialen Wohnbau
machen werden, aber es gibt auch
Menschen in Innsbruck, die sich vielleicht

GR-Sitzung 13.7.2006