Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.85

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_07-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 508 -

Wohnbau in einer etwas besseren Qualität
leisten können und dadurch den sozialen
Wohnbau entlasten. Dazu gehören auch
Mitglieder dieses Gemeinderates.
Wenn in dieser Situation der Gemeinderat
der Stadt Innsbruck sagen würde, dass wir
nicht schauen, dass wir nicht zu einer
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und zu einer
Änderung des Flächenwidmungsplanes
kommen, sondern die Nachzahlung
beschließen, dann muss ich ehrlich sagen,
dass das in der derzeitigen Situation
nichts anderes als politischer Masochismus ist. (Beifall)
GR Tunner: Ich möchte für unsere
Fraktion Stimmenthaltung anmelden.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Was GR Mag. Fritz hinsichtlich der
vertraglichen Situation gesagt hat, kann
ich unterstützen. Dem ist so, auch wenn
wir heute diesen Flächenwidmungsplan
nicht beschließen, würden wir nicht
vertragsbrüchig.
Ich bin froh, dass ich das auch aus
grünem Munde höre. Bei der letzten
Sitzung des Gemeinderates hatten wir
nämlich eine Situation, wo es um einen
Auszahlungsbetrag gegangen ist und hier
hat man gesagt, dass wir laut Vertrag
zahlen müssten, aber doch dagegen
stimmen werden. In dieser Angelegenheit
hätte ich mit der Vertragstreue ein
größeres Problem gehabt.
Was aber die Situation jetzt vor Ort
darstellt, GR Mag. Fritz, ist etwas nicht
richtig, was Sie geschildert haben,
nämlich, dass sich die Beamten der Mag.Abt. III, Stadtplanung, dort überhaupt
keine Verdichtung vorstellen können. Das
steht auch so nicht im Vorlagebericht.
Im Vorlagebericht wird sehr wohl davon
gesprochen, dass dort eine Verdichtung in
bestimmten Teilflächen sinnvoll mit dem
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) vertretbar ist. Jeder, der sich den Akt
genau angesehen hat, weiß, dass dieses
Grundstück in drei Teilflächen eingeteilt ist
und dass man sich aus Sicht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, auf der einen
Teilfläche mehr und auf der anderen
Teilfläche weniger eine Verdichtung
vorstellen kann.
GR-Sitzung 13.7.2006

Es wäre vereitelt, wenn wir uns heute
gegen diesen Flächenwidmungsplan
entscheiden würden. Im Vertrag ist
festgehalten, dass binnen 24 Monaten ab
Vertragsabschluss umzuwidmen ist. Wenn
nicht umgewidmet wird, hat die Stadt
Innsbruck mehr als € 800.000,-- zu
bezahlen. Das ist Faktum.
Ich würde meinen, wenn wir heute, wo
über die Dichten nicht zu diskutieren und
nicht zu entscheiden ist, diese Entscheidung nicht treffen, dann tun wir uns nur
selbst kräftig weh. Davor rate ich intensiv
ab.
Wir werden im Herbst 2006, wenn es um
die Frage Allgemeiner und Ergänzender
Bebauungsplan geht, über die Dichten
sehr wohl diskutieren und werden auch
entscheiden müssen. Ich sage heute
schon, dass es nicht unbedingt die
Entscheidung sein muss, welche vielleicht
die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, im Auge
hat, wenn sie von bestimmten Verdichtungen spricht.
Letztendlich wollen wir auch eine Wohnbauoffensive haben. Wohnbauoffensiven
entstehen nicht nur auf dem freien Feld,
sondern entstehen sicherlich auch dort,
wo eine sinnvolle Verdichtung notwendig
ist. Deshalb bin ich nicht ganz der
Meinung von manch anderen Mitgliedern
des Gemeinderates, dass zum Beispiel,
weil im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) es damals so ausgewiesen
wurde, die Geländekante von Kranebitten
bis über diese Grundstücke hinweg als
Grünfläche freigehalten werden soll.
Jeder, der das Luftbild entsprechend
betrachtet, sieht, dass diese Geländekante
in den größten Teilen des Bereiches
St. Nikolaus und Hötting bereits verbaut
ist.
Es gibt zum Beispiel auf ganz ähnlich oder
gleich gelagerten Grundstücken Verbauungsdichten, die sehr wohl dem entsprechen, was hier im Vertrag niedergeschrieben ist. Ich glaube, dass diese Diskussion
im Herbst 2006 entsprechend zu führen
sein wird. Wenn wir diese vernünftig
führen, werden wir auch zu einem
vernünftigen Ergebnis kommen. (Beifall)
GR Grünbacher: In solchen Sachen fällt
nicht immer ungerechtfertigt das Wort
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖRO-