Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.86
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KO). Wir sind dazu aufgerufen, das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
nicht als Bibel zu sehen. Das möchte ich,
auch für unsere Fraktion, eindeutig
feststellen. Es ist eine politische Bewertung vorzugeben und wir haben die
Interessenabwägungen zu machen.
Ich glaube, wenn es 2.300 Wohnungssuchende gibt, muss man über das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) auch
grundsätzlich nachdenken. Wir können die
Mieten nachhaltig nur dort senken, wo wir
städtische Gründe haben. Über das
müssen wir nachdenken.
Wir müssen aber auch über Umwidmungen nachdenken, wenn es um Grundflächen geht, die wir dem Wohnbau zuführen
wollen. Soweit grundsätzlich zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO). Das ist
eine Frage der Interessenabwägung und
hier ist für mich die Priorität klar.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zur
Innsbrucker Nordkettenbahn sagen.
Seitens der Sozialdemokraten ist es klar,
dass wir gegen das Projekt waren. Wir
haben uns aber das letzte Mal bereits
dazu durchgerungen und gesagt, dass wir
das bereits beschlossene Projekt auch mit
einer absoluten SPÖ-Mehrheit jetzt nicht
mehr abgraben könnten, sondern würden
die dort vertraglich vereinbarten Zahlungen weiterhin zahlen müssen.
Ich würde natürlich nichts tun, um die
Zahlungen zu erhöhen. Wenn ich jetzt hier
nicht zustimme, würde ich ein Projekt, das
ich im Grunde politisch nicht haben
möchte, noch teurer machen und deshalb
stimmen wir hier zu.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Realität muss man irgendwann einmal
akzeptieren.)
(Bgm. Zach: Das unterscheidet jene, die
Verantwortung tragen, von anderen.)
GR Mag. Fritz: Als bekennender Masochist versuche ich zum zweiten Mal
gutwillig der SPÖ etwas zu erklären: Ich
habe unterschwellig aus der Wortmeldung
von StR Dr. Pokorny-Reitter herausgehört,
es wäre sozusagen inkonsequent, damals
für das Geschäft gestimmt zu haben und
sich jetzt aufzuregen.
GR-Sitzung 13.7.2006
Ich war einer von den drei Innsbrucker
Grünen, die damals diesem Grundstücksgeschäft zugestimmt haben. Ich habe aber
damals schon gesagt - das sage ich in
einem solchen Fall immer -, dass ich die
Verknüpfung von einem Verordnungsakt,
der auf rechtlichen Grundlagen beruht und
unser Ermessensspielraum eingeschränkt
ist bzw. man jedenfalls erst prüfen muss,
wie weit er mit bestimmten Kaufsummen
gegeben ist, für problematisch halte.
Ich habe damals schon gesagt, dass ich
sicherlich nicht leichtfertig der Umwidmung
zustimme und wir darauf schauen werden,
dass dort nicht auf "Teufel komm raus"
gewidmet wird, sondern dass im Zweifelsfall lieber die Krot geschluckt und ein
höherer Kaufpreis gezahlt wird, als eine
unsinnige Widmung. Das ist genau mein
heutiger Standpunkt.
Ich habe damals, weil ich für das Projekt
"Nordkettenbahn-Neu" war, dem Grundstückskauf des Trassengrundstückes
zugestimmt, auch um einen Preis, der von
Angemessenheit möglicherweise ein
bisschen entfernt ist. Wir haben das
Grundstück aber gebraucht.
Jetzt geht es um die Folgeentscheidung,
was wir wollen. Wollen wir die eine
Vertragsbedingung erfüllen, also umwidmen und verdichten, oder wollen wir die
andere Vertragsmöglichkeit, einen
Aufpreis in Kauf zu nehmen. Das ist die
Abwägung, die hier zu treffen ist.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, sagt in
ihrem Bericht natürlich schon, dass es sich
bei einem Großteil des Grundstückes
genau darum handelt, von den bisherigen
raumplanerischen Prinzipien und Zielsetzungen der Stadt Innsbruck abzugehen.
Für einen Teil des Grundstückes sagt die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, dass es
gerade noch vorstellbar oder vertretbar ist.
Für einen weiteren Teil des Grundstückes
würde eine andere Widmung grundsätzlich
im Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) stehen. Dann
kommt der bereits von mir zitierte Satz.
"Der einzige wirkliche Grund für eine
Umwidmung, ist die Minimierung allfälliger
zusätzlicher Kosten.
Das ist die Meinung der Beamten der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, also der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir