Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.87
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alle - glaube ich - sowohl als Sachverständige als auch loyale Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter unserer Stadt kennen.
Ich glaube alle wissen, dass ich es mir
eigentlich immer dreimal überlege, bevor
ich eine Meinung äußere, die von den
Empfehlungen unserer Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, abweicht. Das mache ich
erstens selten und zweitens, wenn das der
Fall ist, habe ich mir das ganz genau
überlegt. Also kann ich mich in diesem Fall
auch auf eine wirklich respektable
Fachmeinung berufen.
Wenn ich aber vom für die Stadtplanung
politischen Verantwortlichen höre, dass
die Vorstellungen hinsichtlich der Dichte,
welche die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, als
allenfalls noch vertretbar äußert, sozusagen noch nicht das Ende der Geschichte
sind, sondern man sich von Seiten der
politischen Führung vorstellen könnte, auf
diesem Hang noch viel dichter zu bauen,
dann ist das für mich ein entscheidender
Grund bei der Flächenwidmung nein zu
sagen. Ich höre hier nämlich eine grundsätzliche Abkehr von bisherigen Positionen heraus.
Mir ist schon klar, dass wir in dieser Stadt
zusätzliches Bauland brauchen. Nur, ist
sehr viel gewidmetes Bauland vorhanden.
Etliches davon ist in nächster Zeit so weit,
verbaut zu werden und anderes Bauland
muss erst mobilisiert werden. Jedenfalls ist
die Reserve an gewidmetem Bauland
deutlich höher als der dem Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO)
zugrunde liegende 10-Jahresbedarf.
Wir halten nichts davon, wenn man von
Kranebitten bist Arzl Ost damit beginnt auf
dem Freiland umzuwidmen. Dies in der
Meinung, dass es dort am schnellsten und
leichtesten geht, einen Bau hinzustellen.
Zu den Hangkanten ein letztes Wort:
Wir haben im Gemeinderat diese Debatte,
wie zum Beispiel bezüglich der Wohnsiedlung am Schotterhang in der Höttinger Au
bis weiß Gott wohin, schon öfters geführt.
Meiner Meinung nach, hätte man vor
fünfzig Jahren, wie die Grundsatzentscheidungen gefallen sind, schon darüber
diskutieren können, ob man nicht besser
dicht am Hang baut und in der Ebene
Grünflächen übrig lässt. Das hat man aber
nicht gemacht.
GR-Sitzung 13.7.2006
Zwei Generationen vor uns, haben die
politisch Verantwortlichen sich dafür
entschieden, das nicht zu wollen. Deshalb
sind jetzt bestimmte Hänge, Hangkanten
und Hangrücken in der Stadt Innsbruck
noch frei. Diese jetzt für eine Verbauung
aufzumachen, nachdem wir zuerst fünfzig
Jahre lang nach dem Grundsatz, nur auf
der ebenen Fläche zu bauen und die
Hänge frei zu lassen - auch aus gestalterischen Gründen - gebaut haben und den
Beschluss jetzt zu revidieren, heißt, dass
wir dann den Siedlungsbrei von der Ebene
bis zum Hang haben.
Deshalb glaube ich, dass das ein Punkt
ist, wo man nicht mehr zurück kann und
sagt, dass diese Entscheidung vor fünfzig
Jahren getroffen wurde und man diese
aus raumordnerischen, städtebaulichen
Gründen für richtig oder falsch halten
kann. Das ist aber völlig uninteressant,
denn man kann nicht mehr davon abweichen, außer wir verbauen sowohl die
Ebene als auch die Hänge.
Weil ich das nicht will und jetzt die
Drohung gehört habe, dass wir dort noch
viel dichter bauen werden als es sich die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vorstellen
kann, bin ich noch entschiedener gegen
die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und gegen die
Änderung des Flächenwidmungsplanes.
GR Ing. Krulis: Zum Beitrag von GR Mag.
Fritz, der schon eine Fähigkeit hat, immer
Filetstücke für seine Argumentation aus
Berichten herauszuholen, möchte ich die
betreffenden Punkte aus dem Bericht
vorlesen.
Es ist richtig, dass in diesem Bericht
aufgrund stadtplanerischer Überlegungen
steht, dass derzeit von insgesamt
6.200 m² nur ein kleiner Teil gewidmet ist,
und zwar sind das 750 m² an der Innstraße. Das ist derzeit bestehendes Bauland.
Das heißt, dass das Ganze keine Tabuzone ist, sondern es schon Bauland gibt.
Hier kann man in Zukunft fragen, welche
Fläche man in der Ebene verbauen bzw.
ob dicht oder weniger dicht gebaut werden
kann. Deshalb tun wir noch keinem Frosch
irgendetwas zu Leide.
Im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
steht weiters, dass es um drei Teilflächen