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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.88

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- 511 -

geht, wie es Bgm.-Stellv. Mag. Dr.
Platzgummer schon gesagt hat.

aber noch auf ihre Vertretbarkeit genau zu
prüfen."

Im ersten Punkt steht zum Beispiel:

Bei diesem Punkt gebe ich GR Mag. Fritz
Recht. Ich habe auch damals in der
Diskussion hinsichtlich des Ankaufs dieser
Liegenschaften deutlich gesagt, dass die
damalige Zustimmung bzw. der Beschluss
zum Kaufvertrag kein Freibrief für einen
Bebauungsplan in dieser Dichte ist. Das
möchte ich ganz deutlich festhalten.

"Eine maßvolle Ausweitung des bestehenden Baulandes an der Innstraße (Fläche
drei laut Lageplan) erscheint grundsätzlich planerisch vertretbar und liegt im
Wesentlichen nicht im Widerspruch zum
rechtskräftigen Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO), da die derzeitige
Abgrenzung nur schematisch und nicht
parzellenscharf zu sehen ist.
Die Widmung einer Fläche südöstlich der
Weiherburggasse nördlich des bestehenden großen Hauses Innstraße 115
(Fläche eins laut Lageplan) für eine
Wohnbebauung, entspricht zwar nicht
dem Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO), erscheint aber bei einer
maßvollen Bebauung mit entsprechender
Dichte vertretbar.
Wobei die Dichte, was entsprechend ist,
noch nicht definiert wurde und aus vielen
anderen Projekten dann sehr konkret von
der Planung im Detail abhängt.
Die Widmung der mittleren Fläche (Fläche
zwei laut Lageplan) steht grundsätzlich im
Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO), da hier wie auch
angrenzend die Zielsetzung der Freihaltung des Steilhangbereiches gilt. Allerdings besteht hier bereits ein größeres
Wohngebäude, das auch bei Freilandwidmung um 25 % der Baumasse
erweitert bzw. in dieser Größenordnung
neu gebaut werden könnte.
Hier wird sich die Frage stellen, wie das
konkret aussehen wird.
Entsprechend der politischen Zielsetzung
einer Minimierung allfälliger zusätzlicher
Kosten und im Sinne des Vertrages,
werden deshalb die Entwürfe der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und der Änderung des
Flächenwidmungsplanes mit der Umwidmung der gesamten Fläche in Wohngebiet vorgelegt. Die konkreten Bebauungsbestimmungen der bebaubaren Flächen
(Dichte, Geschosszahl, Höhen etc.),
sollen in der Folge im Rahmen des
Bebauungsplanes festgelegt werden, sind
GR-Sitzung 13.7.2006

Heute geht es grundsätzlich um die
Widmung. Im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, steht sehr wohl, dass
gewisse Dinge möglich sind. Wie viel und
ob es vertretbar ist oder nicht, wird dann
sicher im Bereich des Bebauungsplanes
entschieden werden müssen. Wenn es
nicht möglich ist, dann werden wir dort
gewisse Ausgleichszahlungen in Kauf
nehmen müssen.
Ich glaube, man soll sich nicht von
vornherein einer vernünftigen Entwicklung,
die noch dazu nicht im Widerspruch zum
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
steht, verschließen. GR Mag. Fritz hat
schon sehr reduziert berichtet, denn man
kann das Ganze natürlich auch etwas
anders sehen. (Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich darf ganz
kurz zur Erklärung von GR Mag. Fritz
etwas sagen: Die von GR Mag. Fritz
präsentierte Erklärung ist natürlich eine
Erläuterung oder eine Vertiefung der
Position der Innsbrucker Grünen.
Das ist aber nicht etwas, was meine
Position verändert und bei mir einen
Stimmungswandel oder Sonstiges
bewirken kann. Es ist eine Erläuterung
Eurer Position und keine Erklärung, denn
es hat so geklungen, als ob mir GR Mag.
Fritz die Welt erklären möchte. Es tut mir
Leid, dass es Dir nicht gelungen ist.
Noch einmal zur Haltung der Innsbrucker
Grünen betreffend notwendiger Bedarf an
Bauland in der Stadt Innsbruck. Das
ganze gewidmete Bauland, welches wir in
der Stadt haben, wird uns nichts nutzen,
weil wir nicht darüber verfügen können.
Die Vorschläge der Innsbrucker Grünen
sind Dinge, die auf Bundesebene zu
betreiben sind und die wir auf Landesebene gar nicht betreiben können. Ähnliche