Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.94
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 517 -
49.
III 2544/2006
Allgemeiner und Ergänzender
Bebauungsplanentwurf Nr. AM B14, Amras, Bereich Gpn. 673/1
und 664/1 sowie Teilflächen der
Gpn. .103, 665, 2997/1 und
2900/7 (Bleichenweg), alle KG
Amras (als teilweise Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AM B9, Zeichn. Nr. 3418), gemäß
§ 56 Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 7
Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:
Der Allgemeine und Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B14, Amras,
Bereich Gpn. 673/1 und 664/1 sowie
Teilflächen der Gpn. .103, 665, 2997/1
und 2900/7 (Bleichenweg), alle KG Amras
(als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B9, Zeichn. Nr. 3418),
gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006 wird
beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG 2006 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die nach § 66 Abs. 1 erforderliche
aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm. Zach: Hier geht es um das Sporthaus Eybl. Ich darf daran erinnern, wie alle
für die Arbeitsplätze waren.
50.
III 131/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AM - F30, Amras, Bereich
Teilfläche der Gpn. 622, 2995/2
und 553/1, alle KG Amras (Altdeponie Rossau), (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23, Zeichn. Nr. 3579),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig bei drei Stimmenthaltungen (StR Dr. Pokorny-Reitter,
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer und GR Mag.
Fritz),
den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AM
- F30, Amras, Bereich Teilfläche der
Gpn. 622, 2995/2 und 553/1, alle KG
Amras (Altdeponie Rossau), (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM
- F23, Zeichn. Nr. 3579), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006 zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Ich möchte für den
gesamten Gemeinderatsklub, so wie im
Bauausschuss, Stimmenthaltung anmelden.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich darf mich in
diesem Fall meinem Kollegen GR Mag.
Fritz anschließen und auch für unsere
Fraktion die Stimmenthaltung anmelden.
GR Mag. Kogler: Ich schließe mich StR
Dipl.-HTL-Ing. Peer an, da ich es mit den
kleinen Bällen auch nicht kann. Insbesondere handelt es sich hier nur mehr um
einen kleinen Golfübungsplatz, obgleich
mir natürlich Fußballplätze, vielleicht sogar
eine Go-Kart-Anlage usw., lieber wären.
Jetzt komme ich auf die vergangenen
Diskussionen zurück, wo gesagt wurde,
dass dies wegen der Altdeponie nicht
möglich ist. Wir haben uns hinsichtlich
einer Golfanlage immer kritisch geäußert.
Gegen eine solch kleine Golfübungsanlage, wo dann die Golfspieler in Igls
weiterspielen können, haben wir überhaupt nichts.
GR-Sitzung 13.7.2006