Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.107

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- 530 -

Dazu gehört die weitere Verbesserung der
Qualität des dualen Systems und dazu
gehört auch die Schaffung weiterer
Quantität an Ausbildungsangeboten.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck ist sich gleichzeitig der finanziell
oft schwierigen Lage von Lehrlingen
bewusst. Im ersten Lehrjahr werden in
vielen Berufen immer noch unter € 400,-im Monat bezahlt.
In dieser Situation ist für den Gemeinderat
der Landeshauptstadt Innsbruck das
Ansinnen des Landes Tirol unverständlich,
den Lehrlingsförderungszuschuss des
Landes Tirol zu kürzen. Bisher war die
Obergrenze für eine Unterstützung auf
den 2,5-fachen Ausgleichszulagenrichtsatz (bei Verheirateten 2,5 x € 1.055,-- =
€ 2.637,-- Familieneinkommen) festgelegt.
Diese Grenze wird auf den 2-fachen
Ausgleichszulagenrichtsatz (bei Verheirateten 2 x € 1.055,-- = € 2.110,-- Familieneinkommen) herabgesetzt.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck bittet den Finanzreferenten des
Landes Tirol, die avisierte Maßnahme
noch einmal zu überdenken. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
wünscht sich mehr Unterstützung für
Lehrlinge statt weniger.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
diese Resolution dem Finanzreferenten
des Landes Tirol zur Kenntnis zu bringen.
Mair e. h.
Hier muss man die Vorgeschichte kennen.
Es gibt einen Lehrlingsförderungszuschuss, aus dem Lehrlinge von Seiten des
Landes Tirol Zuschüsse in der Höhe von
zirka € 80,-- pro Monat erhalten. Das ist
bei Lehrberufen wie Friseure, Kosmetik,
die im ersten Lehrjahr deutlich unter
€ 400,-- erhalten, zu wenig und reicht nicht
zum Leben.
Dieser Lehrlingsförderungszuschuss soll
von Seiten des Landes Tirol gekürzt
werden. Das wurde bereits im Arbeitnehmerförderungsbeirat des Landes Tirol am
8.6.2006 diskutiert. Ein Überdenken der
Maßnahme ist daher dringend notwendig,
damit es nicht zu finanziellen Härtefällen
kommt.

GR-Sitzung 13.7.2006

52.8

I-OEF 69/2006
Einrichtung einer anonymen
Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen
und Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
gemeinsam mit dem Sozialreferenten der
Stadt Innsbruck eine Arbeitsgruppe
einzuberufen, die sich mit der Einrichtung
einer anonymen Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Innsbruck
beschäftigt.
In die Arbeitsgruppe einzubeziehen sind
jedenfalls Vertreterinnen bzw. Vertreter
von Innsbrucker Sozialeinrichtungen, die
mit dem Thema Sexarbeit konfrontiert
sind, ebenso wie Teilnehmerinnen bzw.
Teilnehmer der Fachtagung Sexarbeit im
Zukunftszentrum Tirol im Frühjahr 2006,
Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landes
Tirol und Vertreterinnen bzw. Vertreter
bereits eingerichteter anonymer Anlaufstellen in anderen Städten.
Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, ein
Konzept zur Einrichtung einer anonymen
Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen bzw.
Sexarbeiter in Innsbruck auszuarbeiten
und dem Gemeinderat vorzulegen.
Mair e. h.
Sexarbeit ist in Österreich nach wie vor
sittenwidrig. Sexarbeiterinnen bzw.
Sexarbeiter besitzen keine Arbeitsrechte.
Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter werden
marginalisiert und diskriminiert. Die Zahl
der Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter ist
in den letzten Jahren stark gestiegen. Das
Beratungs- und Betreuungsangebot für
Frauen (und Männer) in der Sexarbeit
wurde quantitativ in Wien kaum an den
gestiegenen Bedarf angepasst.
Eine Ausweitung niederschwelliger
Beratungs- und Betreuungsangebote, wie
sie zum Beispiel die aus dem EUProgramm EQUAL finanzierten Projekte
"SILA" und "SOPHIE BildungsRaum für
Prostituierte" in Wien oder der Verein
"LENA" in Linz anbieten, könnte zu einer
Verbesserung der Situation von Frauen
und Männern in der Sexarbeit führen.