Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.151
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Modifikation Friedhofsgebührenordnung
Der GR hat mit Beschluss vom 15.12.2005 eine Modifikation des § 13
Abs. 3 „Gemeindebürger“ der Friedhofsgebührenordnung vorgenommen.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass
die vorerwähnte Abänderung zum Zeitpunkt der Einschau (April 2006)
noch nicht in die Friedhofsgebührenordnung aufgenommen wurde und
empfahl, eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde vom Büro des Magistratsdirektors bzw. auch seitens der MA IV/Finanzverwaltung und Wirtschaft
mitgeteilt, dass bereits vor Einlangen des Vorberichtes der Kontrollabteilung eine Aktualisierung der rechtlichen Regelungen der Friedhofsgebührenordnung vorgenommen wurde.
Gebührenarten
Zusammengefasst kommen nachfolgende Gebühren zur Anwendung:
Grabgebühren:
• Grabbenützungsgebühr
• Friedhofsbenützungsgebühr
Beerdigungsgebühren:
• Administrationsgebühr
• Gebühr für die Aufbahrungshalle
• Gebühr für die Einsegnungshalle
• Graböffnungsgebühr
• Bewilligungsgebühr für eine Umlegung
Sonstige Gebühren
Für bestimmte Grabkategorien und Personenkreise sind lt. Friedhofsgebührenordnung verminderte Gebühren vorgesehen. Weiters ist für Verabschiedungen, Urnenbeisetzungen und Körperbestattungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ein Beisetzungszuschlag
zu entrichten.
3 Einnahmensituation
Einnahmen 2005
Auf Grund des vom Amt „Rechnungswesen“ zur Verfügung gestellten
Auszuges aus der Jahresrechnung 2005 beliefen sich die Einnahmen
auf der Vp. 2.817010.852000 – Friedhöfe, „Benützungs-, Beisetzungsund Bewilligungsgebühren“ auf insgesamt € 1.266.766,80.
Gegenüber dem Jahr 2004 wurde eine Steigerung der Einnahmen um
6,0 % erzielt, da mehr Bestattungen sowie eine höhere Anzahl an
Grabverlängerungen zu verzeichnen waren.
Bestattungsarten
Bei den Bestattungsarten ist in den letzten Jahren der Anteil der Feuerbestattungen kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2005 waren mit einem
Anteil von 50,3 % erstmals mehr Feuer- als Erdbestattungen zu verzeichnen.
Tarife 2005 und 2006
Gemäß § 57 Abs. 3 IStR hat der Gemeinderat jährlich gemeinsam mit
der Festsetzung des Haushaltsplanes über die Erhebung der darin
Zl. KA-9573/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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