Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.6

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte beziehungsweise den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung, sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung, werden genehmigt.

Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.

Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:

2.

Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:

Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 12.7.2012 (8. Sitzung)
und 12.9.2012 (9. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 12.7.2012 (8. Sitzung) und
12.9.2012 (9. Sitzung) wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
3.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 3., Antrag des Stadtsenates :
e)

Stadtgemeinde Innsbruck, Zustimmung
zur Veräußerung einer Teilfläche von
zirka 80 m2 aus städtischem Grundstück Nr. 342/2, vorgetragen in EZ 484,
KG 81121 Mühlau (Haller Straße),
durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) an Familie
Wohlfahrt

Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
setzen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
j)

Projekt Neubau "Haus der Musik"

GR-Sitzung 13.12.2012

a)

Ehrung seitens der Stadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
4.

Totengedenken

4.1

Kammerschauspieler Prof. Helmut
Wlasak, Intendant des Tiroler
Landestheaters 1967 bis 1992,
ausgezeichnet mit dem Ehrenzeichen des Landes Tirol (1974), mit
dem Verdienstkreuz der Stadt
Innsbruck (1980) und dem Ehrenring der Stadt Innsbruck (1992),
verstorben am 22.11.2012 im
83. Lebensjahr

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Kammerschauspieler Prof. Helmut Wlasak
wurde am 26.3.1930 in Wien geboren.
Schon früh entdeckte er seine Liebe zum
Theater und zur Musik. So konnte ihn auch
eine fehlgeschlagene Aufnahmeprüfung am
Wiener Max Reinhardt Seminar nicht von
seinem Wunsch, Schauspieler zu werden,
abhalten. Stattdessen absolvierte er kurzerhand seine Ausbildung an der Schauspielschule Krauss. Praktische Erfahrung konnte
er gleich an mehreren Häusern sammeln.
So spielte er an der Wiener Josefstadt, am
Parkring und bei Stella Kadmon. Anschließend wurde er für vier Jahre in Graz engagiert, wo er über 40 Hauptrollen spielte. Hier