Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.23

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StR Mag. Dr. Platzgummer: Ich bin über
diesen Akt froh. Es handelt sich hier um eine wichtige Angelegenheit, die bereits vor
vielen Jahren angegangen worden ist. Er
liefert einen Beitrag dazu, in der Sache voran zu kommen. Dies erachte ich als wichtig
und notwendig.
Ich habe vor Jahren, damals im Auftrag von
Alt-Bgm.in KRin Zach, auch mit dem Management Center Innsbruck (MCI), den verschiedenen Partnern und mit der Direktorin
Dipl.-Ing.in Mang Gespräche geführt, die
sich durchaus als kompliziert dargestellt haben. Ich sehe es sehr positiv, wenn wir jetzt
in dieser Sache einen Schritt weiter voranschreiten.
Was mich bei diesem Akt noch etwas beschäftigt, ist in der Vorlage das Wort "anzubieten". Ich kann jetzt "anbieten" im verhandlungstechnischen oder im rechtlichen
Sinne verstehen. Wenn ich es im rechtlichen Sinne verstehe, habe ich damit ein
bisschen ein Problem. Deshalb stelle ich
nun diese Aufklärungsfrage: Ich lege ein
Anbot, welches jemand annehmen kann
oder nicht. Dann habe ich aber das Problem, dass ich unter Umständen danach
noch keine Finanzierungsvereinbarung und
keine verbindlichen Zusagen von Bund,
Land Tirol usw. habe.
Mir war immer und wäre auch jetzt noch
wichtig, wenn es gelingen könnte, mit Bund
und Land Tirol eine Finanzierungsvereinbarung in schriftlicher und vertraglicher Form
zu erreichen. Das ist notwendig, um nicht
anschließend in einen gewissen Argumentationsnotstand zu geraten, weil bereits
Schritte gesetzt wurden, die möglicherweise
nicht umkehrbar sind.
Das wollte ich einbringen, weil mir das wichtig erscheint. Ich hätte gerne Bund und
Land Tirol mit fixen Beiträgen und der festen Vereinbarung, wie wir das realisieren,
wer dann für was zahlt und ob der von uns
eingebrachte Wert auch tatsächlich auf die
Stadt Innsbruck angerechnet wird, festgenagelt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dazu kann ich
gerne Auskunft geben. Man kann das "anzubieten" auch durch "zur Verfügung zu
stellen" ersetzen, da im vorderen Teil des
Satzes klar gesagt wird: "zur Realisierung
des Masterplans (Henke & Schreieck Architekten 2008, Variante C1)". Es ist also ganz
GR-Sitzung 13.12.2012

genau definiert, welche Punkte dort umfasst
sind und das heißt, nicht für eine andere
Realisierung und auch nicht für weniger Kubatur, sondern genau für diese "Variante C1".
Es kann aber genauso mit "zur Verfügung
zu stellen" bezeichnet werden, weil wir es
natürlich nicht als Grundstück anbieten,
sondern wir das Geld nur in die Hand nehmen werden, wenn darauf wirklich das Management Center Innsbruck (MCI) errichtet
wird. Für alles andere brauchen wir das
Bauverbot nicht aufzuheben und lassen es
lieber so, wie es liegt und steht.
Der Ausdruck "unentgeltlich und lastenfrei
anzubieten" kann durch "unentgeltlich und
lastenfrei zur Verfügung zu stellen" ersetzt
werden. Das kann man gerne ändern. Dann
ist es kein juristisches Anbot. Ich habe es in
der Vorlage ausgebessert.
Deshalb ersuche ich in Punkt 1. des Antrages des Stadtsenates vom 6.12.2012 Folgendes abzuändern:
….unentgeltlich und lastenfrei zur Verfügung zu stellen.
StR Gruber: Wie StR Mag. Dr. Platzgummer bereits vorher erwähnt hat und in das
gleiche Horn stoßend - denn wir müssen ja
zu einem Ergebnis kommen - hätten wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Der
Beschluss, den wir heute unterstützen werden, wird nur dann umgesetzt, wenn es
auch tatsächlich auf dem Verhandlungsweg
dazu kommt. Ansonsten würden wir ja
sozusagen etwas hergeben beziehungsweise verschenken, was in unser aller Interesse für die Entwicklung des Management
Centers Innsbruck (MCI) wäre. Deshalb wäre unser Abänderungsantrag derjenige,
dass wir sagen, der Beschluss, den wir heute treffen, wird nur unter folgenden Bedingungen vollzogen. Deshalb stellen wir unseren Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschluss des Neubaus des Management Centers Innsbruck (MCI) am FennerAreal wird nur unter folgenden Bedingungen
vollzogen:
1.

Von Seiten der weiteren Kostenträger
sind schriftliche Finanzierungszusagen
einzuholen, insbesondere vom Land Tirol und der Republik Österreich.