Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.361
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Die Kontrollabteilung rief die hier aufgezeigten Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments in Erinnerung und
empfahl der Stadt Innsbruck als Investor eine Umsetzung in Erwägung zu ziehen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass diesbezügliche Veranlassungen bereits getroffen worden sind.
Im Zuge der Follow up – Einschau im vergangenen Jahr dazu befragt informierte
der Leiter der MA IV darüber, dass die gegenständlichen Empfehlungen in die Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes für die kommenden Jahre mitaufgenommen werden würden. Die Erträge aus der Immobilien-Veranlagung „Wohnen am Lohbach II“ aus den Jahren 2017 und 2018 wurden dem Gestellungsbetrieb
zur Verfügung gestellt.
Aktuell waren im vorgelegten Konzept über die „Budgetfinanzierung der Pensionsverbindlichkeiten des Gestellungsbetriebes“ auch Überlegungen im Zusammenhang mit den getätigten Immobilieninvestments bzw. den daraus lukrierten laufenden Immobilienerträgen dokumentiert. Im Detail ist für das Jahr 2024 eine Übertragung der Immobilienveranlagungen im Sinne einer rechnerischen Zuordnung der
Immobilien an die Stadt und im Gegenzug die komplette Übernahme aller restlichen
Pensionsverbindlichkeiten durch die Stadt vorgesehen. Die Bewirtschaftung der Immobilien (mit allen denkbaren Gestaltungsvarianten) obliegt sodann der Stadt.
Die Weiterleitung der vom externen Controller in seinen Simulationsstudien hochgerechneten laufenden Immobilienerträge ist im Rahmen der ab dem Jahr 2020
praktizierten zusätzlichen Budgetzuschüsse der Stadt an den GESB abgedeckt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit dem veranlagten Immobilienportfolio gab die MA IV in ihrem
dahingehenden Bericht vom 16.01.2018 (zur Sitzung des Stadtsenates am
07.02.2018) die erzielten Erträge im Jahr 2017 mit einem Betrag von insgesamt
€ 741.372 an.
Zu dieser Angabe war für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese Jahreserträge
in den ihr vorliegenden letzten vier Berichten der MA IV an den Stadtsenat in unveränderter Höhe dokumentiert worden sind. Eine Abstimmung mit den Miet- und
Pachtzinsvorschreibungen der IISG betreffend das prüfungsgegenständliche Jahr
2017 ergab (zum Teil) andere Werte. Außerdem wurde von der Kontrollabteilung
darauf hingewiesen, dass in den Ertragsangaben für das Jahr 2017 bezüglich dreier
Immobilien-Veranlagungen wohl auch die in den Miet- und Pachtzinsvorschreibungen inkludierte Umsatzsteuer enthalten war.
Von der Kontrollabteilung wurde der MA IV empfohlen, diese Ertragsangaben in Bezug auf das investierte Immobilienportfolio des Gestellungsbetriebes auch in Zusammenarbeit mit der IISG als bestandszinsvorschreibender Stelle in Verbindung
mit den Hinweisen der Kontrollabteilung zu überarbeiten und in künftigen Berichten
aktuell zu halten. Im Anhörungsverfahren bestätigte die zuständige Fachdienststelle, der Empfehlung nachzukommen.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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