Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.64
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es von Bgm.-Stellv. Kaufmann einen eigenen Zusatzantrag, den wir dann im Stadtsenat mitbeschlossen haben. Dieser lautet:
"… soll zukünftig in enger Abstimmung mit
der Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung … erfolgen." Das heißt, somit auch
in enger Abstimmung mit dem Ausschuss,
der seinerseits in enger Abstimmung mit der
Mag. -Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung,
sozusagen die inhaltlichen Schwerpunkte
der freien Jugendarbeit entwickeln soll.
Meiner Meinung nach stellen diese ganz
klar dar, dass der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
nichts aufgebürdet worden ist, womit diese
nicht fertig werden kann. Denn mit der
kaufmännischen Gestion dieser Sache ist
die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ganz bestimmt nicht
überfordert und die inhaltliche liegt weiterhin
bei der Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung und beim zuständigen Ausschuss.
Frau Bürgermeisterin hat zu Recht gesagt,
dass wir hier nicht irgendein Consultingunternehmen brauchen. Denn wir haben einen
Ausschuss, der sich die Situation an Ort
und Stelle persönlich anschaut, dort mit den
Jugendlichen und den BetreuerInnen redet
und sich anschließend eine Meinung bildet,
wie inhaltlich weiter vorgegangen werden
soll.
StR Gruber: StR Mag. Fritz, Du scheinst
mich nicht ganz verstanden zu haben. Im
ersten Satz habe ich gesagt, dass wir dem
natürlich zustimmen, so wie im Stadtsenat.
Das ist die Aufgabe, die in nächster Zeit ansteht und in diesem Sinne verstehe ich das
auch als Zwischenlösung.
Mit der Einbettung in die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ist
die Frage, wie wir in den nächsten Jahren
mit der freien Jugendarbeit weiter vorgehen,
nicht endgültig gelöst. Wir haben jedoch eine solide organisatorische Grundlage, damit
diese Arbeit gemacht werden kann.
Die Debatte über den Inhalt dieser Arbeit
wird im Ausschuss, in der Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung und zwischen
dem Amtsführenden und den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen stattfinden. Das
Ergebnis wird sich dann in den inhaltlichen
Grundlagen für die neu zu etablierende Bereichsleitung innerhalb der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
niederschlagen.
So einfach ist das. In diesem Sinne ist es
eine Zwischenlösung, weil wir in den nächsten Monaten, vielleicht auch Jahren die inhaltliche Debatte, was dort geschieht, gemeinsam zu führen haben. Es ist jetzt ein
erster Schritt mit einem soliden organisatorischen Mantel. Damit ist die Diskussion
nicht beendet, sondern sie geht weiter. Dies
alles war aber bereits im Stadtsenat klar
und nicht erst seit dem Zusatzantrag, sondern aufgrund aller Diskussionen, die rund
um den Amtsantrag und anschließenden
Zusatzantrag von Bgm.-Stellv. Kaufmann
geführt worden sind.
GR-Sitzung 13.12.2012
Mir ist durchaus bewusst, ich war ja früher
auch für die Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) zuständig,
dass das kein Prokurist ist, sondern eine
Bereichsleitung. Das habe ich eher etwas
überzeichnet gemeint. Auch das ist mir
noch in Erinnerung aus der Diskussion im
Stadtsenat. Zudem habe ich vor einigen
Tagen mit dem Geschäftsführer der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD), Dr. Innerebner, ein Gespräch geführt, weil es mich interessiert hat,
wie dort die Dinge vorbereitet werden.
StR Mag. Fritz, warum ich aber die Fragen
stelle, hat mit dem Bild der Koalition zu tun.
GR Grünbacher sagt, dass wir den Verein
Jugendhilfe Innsbruck zunächst einmal in
die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) eingliedern sollen, aber
dann vielleicht doch ein anderes Unternehmen gründen oder eine Holding. Das habe
nicht ich, sondern dein Koalitionspartner,
von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), GR Grünbacher, so formuliert.
Anschließend meinte GRin Mag.a Schwarzl,
dass das erst einmal der Anfang ist. Ich habe aber nicht verstanden, dass es nur um
das inhaltliche geht. Ich glaube nämlich,
dass es auch um die Organisationsform
geht. Deshalb habe ich die "Spitze" angebracht und gemeint, dass es mir als bürgerlichem Recht ist, wenn die Organisationsform der freien Jugendarbeit auch in einer
Gesellschaft, wie beispielsweise einer Holding oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, stattfindet. StR Mag. Fritz, vor
drei Jahren hättest Du das genauso gut
verstanden! Deshalb schätze ich Dich auch