Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.65
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so als Pragmatiker. Vielleicht hättest Du
auch schon vor drei Jahren gesagt, dass wir
den Verein Jugendhilfe Innsbruck in eine
Gesellschaft geben, denn dort braucht es
professionelle Sozialarbeiter, professionelle
Geschäftsführung, eine Finanzgebarung
und noch vieles mehr.
Mich wundert nur, mit welcher Freude man
hier sozusagen über Gesellschaften und
Holdings spricht. Wenn ich mich mit jüngeren Menschen aus der freien Jugendszene
unterhalte, stelle ich fest, dass sich diese aus meiner Sicht - in so einem Konglomerat
aus Holding, GesmbH, Geschäftsführung
und entsprechenden Organen - nicht immer
so wohl fühlen. Dies vielleicht zu Unrecht!
Ich bin natürlich für die Eingliederung. Ich
habe nur Fragen gestellt und die Frage
bleibt dennoch! Die Frau Bürgermeisterin
hat ja geantwortet und die inhaltliche Evaluierung geklärt: Es ist eine Aufgabe, die wir
im Bereich der SeniorInnen oder der Drogenprävention auch jeden Tag der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) mitgeben.
Aber meine Frage bleibt dennoch.
GRin Mag.a Schwarzl hat die Zwischenlösung angesprochen. Die Lösung mit der
Holdinggesellschaft wurde von GR Grünbacher erwähnt. Ich möchte jetzt keine Zwischenlösung. Ich möchte, dass die Organisationsform, so wie Du, Frau Bürgermeisterin, sie jetzt ausformuliert hast, auch in den
nächsten Jahren bleibt. Ich habe es bereits
erwähnt und Du hast das wahrscheinlich
falsch aufgenommen, dass die MitarbeiterInnen der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) in vielen Lebensbereichen hervorragend sind und alles
bestens organisieren können.
Ich möchte nicht, dass man den Verein Jugendhilfe Innsbruck jetzt der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) übergibt und drei Jahre nach der Evaluierung kommt man drauf, dass das ohnehin nicht so sinnvoll ist. Bis dahin wurde von
Seiten der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) Personal bereitgestellt, wurden viele Leistungen erbracht und auch in der Struktur musste etwas verändert werden und dann ist die Organisationsform wieder weg.
Wenn man jetzt von Eurer Seite aus sagt,
dass der Verein Jugendhilfe Innsbruck in
GR-Sitzung 13.12.2012
der Organisation beziehungsweise in diesem Mantel der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) bleibt, dann
stimme ich dem noch viel fröhlicher, optimistischer und positiver zu. Nur das war
mein Ansatz und sonst keiner.
StR Mag. Dr. Platzgummer: StR Gruber
hat jetzt das vorweg genommen, was ich
eigentlich sagen wollte. Da ich in dieser
Stadtsenatssitzung nicht anwesend war und
deswegen auch die Hintergrundgespräche
nicht kenne, möchte ich noch einen Gedanken anfügen.
StR Mag. Fritz, ganz so wird es auch nicht
sein können, zumindest kann ich das nachvollziehen was GRin Dr.in Pokorny-Reitter
sagt. Dass man das seitens der Geschäftsführung der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) nicht gerade
mit Freude aufgenommen hat! Denn als
Geschäftsführer einer GesmbH hätte ich
auch nicht die große Freude, wenn ich mir
sagen lassen muss, dass im Unternehmen
jetzt ein Bereich mit einer Bereichsleitung
eingerichtet wird und diese dann mit zuständigem Amt und Ausschuss alles regelt,
was in diesem Bereich passieren soll. Und
als Geschäftsführer hat er dann noch irgendwo vielleicht die Zahlen niederzuschreiben.
Der Geschäftsführer hat eine Gesamtverantwortung, auch aus dem GmbHGesetz (GmbHG) heraus. Ich glaube, dass
es nicht ganz so sein kann, denn der Geschäftsführer wird auch dort entsprechend
die Pflichten zu tragen haben und in die
Pflicht zu nehmen sein. Ansonsten muss
man sich überhaupt fragen, warum man den
Verein Jugendhilfe Innsbruck nicht gleich in
das zuständige Amt integriert.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich bin jetzt etwas verwundert über die Diskussion, dass
man sagt, die Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) übernimmt
sozusagen den ganzen kaufmännischen
Teil und wir in der Stadt Innsbruck und in
den Ausschüssen den inhaltlichen!
Wir haben viele Gesellschaften, bei denen
die Stadt Innsbruck die Allein- oder Miteigentümerin ist. Soweit ich es in den letzten
Jahren in diesem Gemeinderat mitbekommen habe, hieß es immer, dass es eine Eigentümervertretung gibt! Das ist die Frau
Bürgermeisterin und ansonsten darf man