Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.89
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Zum Ersten ist es notwendig, dass die Ausschussvorlagen mit Datum, Bezeichnung
des Ausschusses usw. vereinheitlicht werden. Das ist eine formelle Angelegenheit
und war auch Thema im Stadtsenat, da wir
eine Unterlage - ich weiß jetzt nicht mehr
aus welchem Ressort - zurückstellen mussten.
Als Zweites müssen wir, ähnlich wie beim
Beschluss über das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), grundsätzlich überlegen, ob wir auch abgelehnte Anträge dem
Gemeinderat zur Kenntnis bringen. Dazu
würde dann eigentlich auch das Projekt "Biennale Venedig" von Dr. Gostner zählen.
Magistratsdirektor Dr. Holas vertritt die Meinung, dass der Ausschuss nur ein beratendes Gremium ist. Dies überschneidet sich
aber andererseits mit den Zuständigkeiten
des Ausschusses - jene des ressortführenden Stadtsenatsmitgliedes, des Ausschusses, des Stadtsenates und schlussendlich
des Gemeinderates.
Wir werden uns im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss grundsätzlich
Gedanken machen müssen, ob wir in Zukunft alle Anträge, auch wenn sie unterhalb
der Gemeinderatsgrenze liegen, dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen. Da sich die
Zusammensetzung des Gemeinderates von
jener der Ausschüsse unterscheidet, kann
der Gemeinderat natürlich auch eine andere
Entscheidung treffen. Das haben wir in Einzelfällen bereits gehabt. Insofern ist es auch
nicht ganz einzusehen, dass ein Antrag, nur
weil er praktisch unter der Ausschussgrenze
liegt, nicht in den Gemeinderat kommt.
Dann könnte ja der Gemeinderat auch bei
kleineren Anträgen, anders als der zuständige Ausschuss, entscheiden. Dieses Problem ist auch nach dem Beschluss, betreffend das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) in Igls, aufgetreten. Auch in unserer
heutigen Gemeinderatssitzung haben wir
wieder dieses Problem. Man kann zwar sagen, dass es ein Irrtum ist, dass dieser
Punkt auf der Liste steht, aber diese Frage
stellt sich grundsätzlich.
Magistratsdirektor Dr. Holas meinte, dass
der Ausschuss ein beratendes Gremium ist
und deshalb die Anträge in den Gemeinderat gehören. Das sozusagen zu umgehen,
wäre die eine Möglichkeit, wenn durch Antrag von GemeinderätInnen auch eine kleiGR-Sitzung 13.12.2012
nere Subvention im Gemeinderatsantrag
nicht nur diskutiert, sondern dem Gemeinderat vorgelegt wird. In dieser Sache haben
wir noch keine stringente und klare Vorgehensweise.
GR Buchacher: Zum eben Gesagten der
Frau Bürgermeisterin möchte ich noch anmerken, dass ich es eigenartig finde, wenn
der Ausschuss über eine Sache abstimmt
und diese dann in den Gemeinderat geht
und dort darüber vielleicht wieder ganz anders abgestimmt wird. Man wird sich darüber einigen müssen, was die Ausschüsse
machen dürfen. Wenn die Ausschüsse nur
Diskussionsforen sind - ich will jetzt nicht
sagen, dass es schade um die Zeit ist -,
dann muss man die Ausschüsse schon hinterfragen. Denn wenn diese nichts mehr
entscheiden dürfen, dann finde ich das
schon eigenartig.
Ich wurde heute bereits von den KollegInnen des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft
und Tourismus darauf angesprochen. Ich
konnte ihnen jedoch keine Antwort geben.
Frau Bürgermeisterin hat es jetzt aber erklärt und ich nehme es so zur Kenntnis.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich muss hier
wirklich aufklären. Ich denke, das ist eine
grundsätzliche Frage im Sinne von Transparenz. Als Beispiel nehme ich den Punkt 6.
"Projekt Sitzmöbel". Theoretisch könnte
dieser bei der Beschlussfassung im Gemeinderat eine andere Mehrheit haben, als
im Ausschuss. Dies eben deshalb, weil wir ohne die ganze Diskussion anzufachen - in
den Ausschüssen eine andere Mehrheit haben können als im Gemeinderat.
Die Alternative wäre, wenn ein Antragsteller
sagt, "Ich weiß, aber im Gemeinderat hätte
ich eine Mehrheit." um dann über einen einzelnen Gemeinderatsantrag eine entsprechende Mehrheit herbeizuführen. Dass jede
Subvention als Gemeinderatsantrag einzeln
eingebracht wird, wollen wir jedoch auch
nicht haben.
Ich würde es aber nicht so sehen, dass der
Ausschuss dadurch abgewertet wird, beziehungsweise überholt wäre. Der Ausschuss
ist jedoch ein beratendes Gremium. Es ist
keine Frage, dass wir in dieser Sache auf
jeden Fall Klärungsbedarf haben.
Es wird Kenntnis genommen.