Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.92

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- 842 -

marktstände und dergleichen aus! Ich glaube, man muss es sich schon gut überlegen,
einen solchen Antrag abzulehnen. Ich hätte
mir aber vorgestellt, dass wir dazu genauere Informationen, wofür dieses Geld verwendet wird, erhalten. Nicht der Gemeinderat an sich, sondern der zuständige Ausschuss müsste diese Unterlagen erhalten,
in denen nachgewiesen wird, wofür das
Geld verwendet wird und wofür es bisher
verwendet wurde.
Daher möchte ich den Antrag stellen, dass
man das Ansuchen an den Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Tourismus zur nochmaligen Behandlung zurückweist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GR Kritzinger,
ich kann diese Diskussion jetzt insofern abkürzen, als dass diese zwei Anträge, Punkt
5. und 6. der Anträge für den Bereich "Wirtschaft und Tourismus", abgesetzt beziehungsweise zurückgezogen werden. Ich
vollziehe hier die Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) und erkläre diese
Punkte als nicht vorhanden.
Der Sachverhalt wird gesondert geklärt.
Man kann diesen Antrag noch einmal in den
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus zurückweisen, aber dann gibt es eine ganz gesonderte Beantragung. Diese
beiden Punkte gibt es auf der heutigen Tagesordnung nicht, weil diese nicht vorhanden sind und ich nicht weiß, wie sie auf die
Tagesordnung gekommen sind. Damit ist
der Tagesordnungspunkt "Subventionsanträge des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus" an den Gemeinderat
erschöpft.
GR Kritzinger: Dann sollte er in Zukunft gar
nicht auf mehr auf die Tagesordnung kommen, denn dort dürfte er eigentlich gar nicht
stehen.
GRin Mag.a Schwarzl: Unabhängig vom Inhalt der Diskussion möchte ich darauf hinweisen, dass im § 41 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) "Befangenheit
von Gemeinderatsmitgliedern" steht:
"Kommt im Gemeinderat ein Gegenstand
zur Verhandlung, in dem ein Gemeinderatsmitglied nach § 23 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) als befangen anzusehen ist, so hat es vor Beginn
der Verhandlung dieses Gegenstandes für
die Dauer der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal zu verlassen. Es ist
GR-Sitzung 13.12.2012

jedoch verpflichtet, auf Verlangen des Gemeinderates zur Erteilung von Auskünften
im Sitzungssaal zu erscheinen."
GR Federspiel, auch wenn der Antrag vom
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) an die Stadt Innsbruck gestellt wurde, sehe ich doch eine gewisse
Form der Befangenheit. Deshalb war ich
auch etwas verwundert, dass Du Dich inhaltlich zu Wort gemeldet hast.
GR Federspiel: Ich möchte noch einmal
festhalten, dass dieser Antrag nicht von mir,
sondern von der Marketingoffensive des
Tourismusverbandes Innsbruck und seiner
Feriendörfer (TVB) gestellt wurde. Ich habe
die Unterlagen vor mir liegen. Dort steht:
"Innsbruck, 3.10.201
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe
Christine,
ich darf zurückkommen auf unser Tourismus-Jour fixe …"
Ich sage es noch einmal, dass es nicht um
mich geht und der Antrag auch nicht von mir
gestellt wurde …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gut, es ist
festgehalten, dass GR Federspiel für sich
feststellt, dass er nicht befangen ist. Die Befangenheit ist ja ad personam festzustellen.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erschöpft und auch die Geschäftsordnungsdebatte ist geklärt.)
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus vom
23.10.2012 für den Bereich "Wirtschaft und
Tourismus" wird von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer abgesetzt.
18.6

Projekt Sitzmöbel - Unterstützungsansuchen

Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus vom
23.10.2012 für den Bereich "Wirtschaft und
Tourismus" wird von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer abgesetzt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus für den
Bereich "Wirtschaft und Tourismus" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Be-