Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.94
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22.
Anträge des Ausschusses für
Umwelt, Energie und Mobilität
22.1
Verkehrsmaßnahme
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Carli;
1 Stimme):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
22.2
III 4350/2007-U
Förderungsrichtlinie "Innsbruck
fördert: energetische Sanierung"
GRin Mag.a Schwarzl: Aus meiner Sicht
handelt es sich hierbei um eine sehr wichtige Beschlussfassung der energetischen
Sanierungsförderung samt Förderrichtlinien
im Rahmen des Innsbrucker Energieentwicklungsplanes (IEP).
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 31.10.2012 lautet
daher:
1.
Der Gemeinderat beschließt die Förderungsrichtlinien "Innsbruck fördert:
energetische Sanierung" samt Ausführungsbestimmungen mit Inkrafttreten
am 1.1.2013.
2.
Die Förderung von Maßnahmen im
Sinne dieser Richtlinie ist nach Maßgabe der budgetierten Mittel zu gewähren.
3.
Der Gemeinderat überträgt gemäß
§ 18 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) aus
Gründen der Einfachheit, Raschheit,
Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis
dem Stadtsenat das Recht, die Ausführungsbestimmungen zu den Förderrichtlinien künftig bei Bedarf selbstständig anzupassen.
4.
Der Gemeinderat beschließt die Förderung zur Verbesserung des Schallschutzes von Fenstern im Bereich Altstadt - Herzog-Friedrich-Straße
("Schallschutzförderung Altstadt") mit
31.12.2012 außer Kraft zu setzen.
5.
Der Gemeinderat beschließt, die Förderung zur Verbesserung des Schallschutzes an Gemeindestraßen infolge
von Verkehrslärm im Stadtgebiet von
GR-Sitzung 13.12.2012
Innsbruck mit 31.12.2012 außer Kraft
zu setzen.
Mag.a Frenckell-Insam, Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, wird in einer kurzen PowerPoint-Präsentation die
Grundzüge dieses Fördersystem referieren.
Diese Präsentation wird auch im Ausschuss
für Umwelt, Energie und Mobilität erfolgen.
Nachdem der Gemeinderat aus sehr vielen
neuen Mitgliedern besteht, möchte ich als
Obfrau des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität die Gelegenheit ergreifen
und in ganz kurzen Worten dieses Förderprogramm im Innsbrucker Energieentwicklungsplan (IEP) und seiner Geschichte einordnen.
Es gibt für mich einen ganz wichtigen Satz,
der wie folgt lautet: "Die Klimakrise ist eine
Energiekrise." Alleine dieser Satz lässt ableiten, warum es notwendig ist, dass die
Gemeinden und Städte, die sozusagen unmittelbar in Kontakt mit den BürgerInnen
stehen, Maßnahmen ergreifen müssen - um
Energie einzusparen und effizient einzusetzen, fossile Brennstoffe als umwelt- und finanzpolitische Desaster-Fallen zu reduzieren und durch erneuerbare Energieträger zu
ersetzen.
Wir haben gerade wieder eine internationale
Klimakonferenz hinter uns. Solche Konferenzen hinterlassen durch Vielflüge aus der
ganzen Welt zum Tagungsort sehr oft eher
CO2-Kollateralschäden. Meistens sind diese
Tagungen auch nicht sehr erfolgreich. Es
liegt an uns Gebietskörperschaften, bei den
Menschen Maßnahmen zu setzen. Nur
dann können wir für das weltweite Klima,
aber auch für uns selber und unsere Geldtaschen etwas tun. Die Stadt Innsbruck hat
sich im Jahr 2008 auf den Weg gemacht,
diese Chance und Herausforderung anzunehmen.
Wir haben im Innsbrucker Energieentwicklungsplan (IEP) festgelegt, dass wir Vorbild
in Sachen Energie sein wollen. Das heißt,
wir wollen den Energieverbrauch, ohne Verkehr, bis zum Jahr 2025, gegenüber dem
Jahr 2009, um 24 % senken. Gleichzeitig
soll der Verbrauch von Erdöl, Erdgas und
Kohle und damit auch der CO2-Ausstoß, um
44 % reduziert werden. Die erneuerbare
Energie soll hinaufgefahren und die Sanierungsrate von 1 % auf 5 % jährlich erhöht