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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.96

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- 846 -

Wir haben uns also auf die Sanierungen
beziehungsweise Energiesparmaßnahmen
in Wohngebäuden beschränkt und dieses
Fördermodell soll "Innsbruck fördert: energetische Sanierung" heißen.
Von GRin Mag.a Schwarzl wurden bereits
die ganzen Mitwirkenden im Umsetzungsteam erwähnt. Es haben wirklich viele Personen, Großteils auch unentgeltlich mitgearbeitet, wie die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG), die Kammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten, die
diversen Referate der Stadt Innsbruck und
natürlich auch - ganz wichtig - die Steuerungsgruppe des Innsbrucker Energieentwicklungsplanes (IEP), die uns in den letzten vier Jahren sehr tatkräftig begleitet hat.
Ich erläutere kurz die Eckpunkte. Diese
Förderung soll eine Zusatzförderung zur Tiroler Wohnbauförderung sein. Das heißt, es
wirkt kumulativ, ein Förderwerber kann beides lukrieren. Es wird aber nur die Sanierung und nicht der Neubau gefördert. Hier
unterscheiden wir uns von der Tiroler
Wohnbauförderung. Es wird im Vergleich zu
dieser auch leicht erhöhte Anforderungen
geben, weil die niedrigste Förderstufe der
Tiroler Wohnbauförderung eigentlich fast
schon dem Stand der Technik entspricht
und das eigentlich nicht mehr gefördert
werden muss.
Wir haben uns zu einem Einmalzuschuss,
entschlossen, das heißt keinen Annuitätenzuschuss. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Tiroler Wohnbauförderung ist,
dass wir zur Qualitätssicherung eine verpflichtende Beratung vorschalten. Das
heißt, dass sich der Förderwerber, bevor er
mit den Maßnahmen beginnt, eine verpflichtende, kostenlose energetische Beratung abholen muss.
Derzeit ist keine Förderung von Heizungsumstellungen vorgesehen, weil die Energieträgerdebatte - wenn wir an Biomasse und
die Feinstaubproblematik denken - noch zu
führen ist. Die Solarthermie wird in die Förderungsrichtlinien aufgenommen, denn die
Förderung "Umwelt-plus-Sonne" geht sozusagen in dieser Förderung mit auf.
Eine weitere Anforderung ist das Vorliegen
aller erforderlichen behördlichen Bewilligungen oder auch Bauanzeigen, welche mit
dem Förderantrag eingebracht werden
müssen.
GR-Sitzung 13.12.2012

Was wird gefördert? Förderrichtlinie, soll also heißen, energetische Sanierung und ist
in zwei Teile gegliedert. Zum Ersten in eine
Richtlinie, die eher allgemein gehalten ist
und zum Zweiten in die Ausführungsbestimmungen. Wir hoffen, dass diese Förderrichtlinie mit 1.1.2013 in Kraft treten kann.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur
Verbesserung des Wärmeschutzes, wie
Dämmmaßnahmen von Außenwänden, der
obersten und untersten Geschoßdecke und
der Fenstertausch. Es soll eine erhöhte
Förderung für Sanierungsmaßnahmen mit
Dämmung auf Basis von nachwachsenden
Rohstoffen geben. Ähnlich wie bei der Tiroler Wohnbauförderung, soll es einen ÖkoBonus für eine umfassende thermisch energetische Sanierung geben. Das heißt,
wenn sich ein Förderwerber dazu entschließt, drei wichtige Maßnahmen von den
vier möglichen zu setzen, dann kann er zusätzlich zu den Einzelmaßnahmen noch einen Öko-Bonus beantragen.
Außerdem werden kontrollierte Gebäudeund Komfortlüftungsanlagen, beide mit
Wärmerückgewinnung, thermische Solaranlagen aus der Förderung "Umwelt plus Sonne" und die Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter gefördert.
Zu den Anforderungen ist zu sagen, dass es
drei Förderstufen gibt. In der oberen Tabelle
sind die Anforderungen an die Einzelbauteile, wie Außenwand, oberste Decke, unterste
Geschoßdecke und Fenster, und die einzelnen U-Werte enthalten. Der U-Wert gibt
praktisch die Wärme- beziehungsweise die
Energieleitfähigkeit eines Materials wieder.
Das bedeutet, je niedriger dieser Wert ist,
umso besser ist das für die energetische
Sanierung. Je nach Förderstufe haben wir
hier verschieden Werte und daneben einen
Fördersatz. Das bedeutet wiederum, dass je
höher der U-Wert ist, umso niedriger ist natürlich der Fördersatz.
Wenn ich im Rahmen der Sanierung drei
oder mehr Maßnahmen setze, kann ich
mich zusätzlich für den Öko-Bonus qualifizieren. Der wird etwas anders berechnet
und ist komplizierter. Dabei geht es um den
Heizwärmebedarf (HWB). Je nach Verhältnis von Oberfläche zu Volumen des Gebäudes muss ich für die Ökostufe 2 einen
Heizwärmebedarf (HWB) zwischen 25 und
54 Kilowattstunden pro Quadratmeter und