Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.367
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Rauch 2 standen sich widersprechende Bescheide der Wasserrechtsbehörde und
des Bundesdenkmalamtes gegenüber. Hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen
zur Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG) fehlte die Einigung zwischen der Landesstraßenverwaltung, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Wasserrechtsbehörde. Auch die nach wie vor nicht erfolgte Kollaudierung hing lt. dem zuständigen
Verfahrensleiter ebenfalls von der Realisierung der letztmaligen Vorkehrungen für
diese beiden Anlagen ab. Konkrete (bauliche) Umsetzungsmaßnahmen wurden von
der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH für die Jahre 2015 bzw. 2016
angekündigt.
Gemäß Information der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH ist Ende
des Jahres 2015 hinsichtlich der widersprüchlichen Denkmal- und Wasserrechtsbescheide betreffend die Wehranlage Rauch 2 eine konsensuale Lösung zwischen
den beiden Behörden gefunden worden. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen
wurden im Jahr 2016 umgesetzt. Die Anzeige der Umsetzung dieser letztmaligen
Vorkehrungen ist der Wasserrechtsbehörde am 22.06.2016 zur Kenntnis gebracht
worden. Zur Follow up – Einschau 2017 gab die Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH an, dass mit dem letzten Bescheid der Abteilung Umweltschutz vom
15.09.2017 hinsichtlich des Kraftwerkes Rauch 2 alles erledigt, sämtliche Wasserrechte gelöscht, sämtliche Rückbaumaßnahmen durchgeführt und das dahingehende Behördenverfahren damit beendet ist.
Betreffend das Löschungsverfahren für die Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG)
wurden in den vergangenen Jahren von der Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH ihre dahingehenden Bemühungen und Entwicklungen detailliert geschildert. Zusammengefasst dargestellt ist diese Wasserkraftanlage letztlich von der
IKB AG an den (neuen) Eigentümer der Kraftwerkliegenschaft übergeben und von
diesem für einen Weiterbetrieb revitalisiert und Instand gesetzt worden. In diesem
Rahmen wurden auch die letztmaligen Vorkehrungen dem Grundstückseigentümer
der Kraftwerksliegenschaft überbunden.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 wurde darüber informiert, dass die Wasserrechtsbehörde mit Schreiben vom 29.10.2019 die gesamte Abwicklung der Umsetzung letztmaliger Vorkehrungen am Mühlauer Bach zusammengefasst hat. Dabei wurde auch bestätigt, dass der Eigentümer der Kraftwerksliegenschaft – an den
die Wasserkraftanlage von der IKB AG übergeben worden ist – nunmehr als neuer
Wasserberechtigter der Anlage Kraftwerk Mühlau 6 eingetragen ist. Darüber hinaus
wurde bestätigt, dass seitens der IKB AG somit keine (weiteren) letztmaligen Vorkehrungen zu ergreifen sind. Abschließend berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH darüber, dass die Wasserrechtsbehörde nun ihrerseits die
Überprüfung des Kraftwerkes Naturstrom Mühlau möglichst rasch abschließen
möchte. Der nach wie vor ausstehenden Kollaudierung der Anlage Naturstrom
Mühlau sollte somit im Jahr 2020 nichts mehr im Wege stehen.
Inwiefern die Naturstrom Mühlau GmbH den restlichen Betrag der Umweltförderung
vor dem Hintergrund der mittlerweile langen Zeitspanne seit Antragstellung tatsächlich noch lukrieren wird können, bleibt nach Einschätzung der Kontrollabteilung abzuwarten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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