Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.127
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34.7
I-OEF 113/2012
Bäckerbühelgasse, Instandsetzung des Kopfsteinpflasters
(GR Jahn)
GR Jahn: Ich stelle gemeinsam mit meiner
Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das Kopfsteinpflaster in der Bäckerbühelgasse wird wieder instand gesetzt. Die benötigten Rigole werden repariert.
Die Bedeckung erfolgt aus den für die Straßenerhaltung im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013, vorgesehenen Mitteln.
Jahn, Appler, Gruber, Hitzl, Kritzinger, Mag.
Dr. Platzgummer, MMag.a Traweger-Ravanelli und Wanker, alle e. h.
Nach mehreren Umbauten und Bauunfällen
ist das Kopfsteinpflaster in dieser Gasse
zum einen Teil in Auflösung und wurde zum
anderen Teil lediglich mit Asphalt ausgebessert.
Im Zusammenhang mit den dortigen, vom
Verfall bedrohten Häusern, den frei liegenden Pflastersteinen und teils nicht funktionierender Rigolen, ist eine gefahrlose Begehung nicht mehr durchgängig gewährleistet. Die Stadt Innsbruck muss hier für Sicherheit sorgen.
34.8
I-OEF 114/2012
B 174 Innsbrucker Straße, Verkehrsprojekt Innsbruck-Süd, Umsetzung, Grundeinlöseverfahren
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
und meinen Mitunterzeichnern folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, unverzüglich nach Beschlussfassung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013, sowie
der entsprechenden Positionen im städtischen Haushalt die zuständigen städtischen
Ämter zu beauftragen, die Grundeinlöseverfahren gemäß Tiroler Straßengesetz zur
GR-Sitzung 13.12.2012
Umsetzung des Verkehrsprojektes
Innsbruck-Süd zu beantragen.
Des Weiteren wird die Frau Bürgermeisterin
ersucht, dem Land Tirol die Beschlussfassung des Gemeinderates unverzüglich bekanntzugeben, mit dem Ersuchen die
Grundeinlöseverfahren seitens der Landesstraßenverwaltung zu betreiben.
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Grünbacher, Reisecker und Mag.a Yildirim, alle e. h.
Um das Verkehrsprojekt Innsbruck-Süd umzusetzen, ist es als nächster Schritt notwendig, die Grundeinlöseverfahren zu betreiben.
Mit allen GrundstückseigentümerInnen wurden nachweislich Gespräche auf Grundlage
von Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung geführt (federführend
durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten).
Die bisherigen, zivilrechtlichen Gespräche
zur Grundeinlöse mit den GrundstückseigentümerInnen konnten nicht erfolgreich
abgeschlossen werden. Über die Höhe des
ortsüblichen Baulandpreises sowie des Ablösepreises von 35 % des Baulandpreises
wurde kein Einvernehmen erzielt.
Daher sind nun nach Rechtskraft der Baubescheide, Nicht-Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und nach dokumentierten, fehlgeschlagenen, zivilrechtlichen Grundeinlöseverhandlungen die behördlichen Grundeinlöseverfahren anzugehen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das Schreiben wurde gestern bereits entworfen, da ich
davon ausgehe, dass es heute im Laufe der
Sitzung zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013, Thema wird.