Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.129

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- 879 -

rung der Situation für die MieterInnen, möge
die Stadt Innsbruck mit den in Innsbruck tätigen Gemeinnützigen Bauträgern verhandeln, um einzelne Pilotprojekte unter Anwendung von Variante 2 zu realisieren.
Mag.a Schwarzl e. h.
Seit Jahren wird kritisiert, dass die Mieten
im objektgeförderten Wohnbau zwar anfänglich niedrig, dann jedoch durch die
Sprünge bei den Annuitätenzuschüssen
nach sieben und zwölf Jahren in Verbindung mit höheren Tilgungsraten zu teilweise
hohen Mietzinssprüngen führen.
Mehrmalige Versuche der Stadt Innsbruck,
das Land Tirol als Wohnbauförderungsträger dazu zu bewegen, anstatt der Annuitätenzuschuss-Sprünge eine laufende dafür
jedoch "mildere" AnnuitätenzuschussReduktion vorzunehmen bzw. überhaupt zur
reinen Darlehensförderung zurückzukehren,
sind bisher leider gescheitert.
Nunmehr besagt Art. 6.2 Annuitätenzuschuss für objektgeförderte Mietwohnungsanlagen der Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie Folgendes:
Das Land gewährt bei objektgeförderten
Mietwohnungsanlagen mit einer Nettonutzflächendichte von mehr als 0,4 bei Nachweis der Kosten zusätzlich zum Forderungskredit (ab Bezug des Objektes) einen
Annuitätenzuschuss
-

-

in der Höhe von monatlich € 2,30
pro m² (förderbarer) Nutzfläche auf die
Dauer von sieben Jahren sowie in der
Höhe von monatlich € 1,50 pro m² (förderbarer) Nutzfläche auf die Dauer von
weiteren fünf Jahren oder wahlweise
in der Höhe von monatlich € 1,50
pro m² (förderbarer) Nutzfläche auf die
Dauer von 17 Jahren.

Variante 1 führt zwar zu einer anfänglich geringeren Mietzinsbelastung, bringt jedoch
die viel kritisierten Sprünge mit sich, während Variante 2 zwar zu einer anfänglich
höheren, aber dann 17 Jahre lang gleichmäßigen Mietzinsbelastung, ohne die kritisierten Sprünge, führt (Änderungen aufgrund sich ändernder Annuitäten sind hier
unberücksichtigt).
Meinen Recherchen zufolge, wird seitens
der in der Stadt Innsbruck tätigen GemeinGR-Sitzung 13.12.2012

nützigen Bauträger ausschließlich Variante 1 angeboten, weil - so meine Interpretation - eine anfänglich möglichst niedrige
Mietzinsbelastung politisch gewünscht und
auch vom Marketingaspekt für die Gemeinnützigen Bauträger "nützlicher" ist.
Dabei erscheint mir eine anfänglich etwas
höhere, dann aber nicht sprunghaft ansteigende Mietenbelastung insofern sinnvoll,
als gerade beim Neubezug von Wohnungen
aufgrund eines entsprechenden Verhältnisses von Personen- zu Quadratmeterzahl
und aufgrund der Einkommenssituation der
meist Jungfamilien die Wohnbeihilfe noch
gut greift.
Die oben beantragte Prüfung erscheint mir
unabhängig von den Bemühungen der Stadt
Innsbruck, das Annuitätenzuschuss-System
generell zu reformieren, daher sinnvoll zu
sein.
34.11 I-OEF 117/2012
Enquete zum Thema "Wohnbau
und Wohnen in Innsbruck 2013
bis 2025", Abhaltung
(GRin Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemäß § 21b Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird eine Gemeinderatsenquete zum Thema "Wohnbau und
Wohnen in Innsbruck 2013 - 2025" abgehalten.
Ziel der Enquete ist es, unter Einbeziehung
der Zwischenberichte der interdisziplinären
städtischen ExpertInnenarbeitsgruppe Wohnen und unter Beiziehung von externen ExpertInnen aus den Bereichen
-

Gemeinnützige und private Bauträger

-

Wohnbauförderung

-

Raumordnungs- und Wohnrecht

-

Universität und Fachhochschulen

-

Alternative Quartiers-, Bau-, Bauträgerund Wohnformen

a)

den Gemeinderat umfassend über die
vielfältigen und wohnrechtlich äußerst
komplexen Fragen rund ums Wohnen