Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.369
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Querschnittsprüfung Einkauf / Beschaffung
(Bericht vom 01.04.2016)
62
In einer Zusammenschau der Dienstanweisung des Magistratsdirektors vom
05.07.1996 (Verfügung über die Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern)
und der zur Einschau gültigen MGO stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der
Dienstanweisung sowohl der Verweis auf die gültige MGO hinsichtlich der Inventarisierung, als auch der Anschaffungswert (zudem noch in ATS) der zu inventarisierenden Güter mit der MGO nicht korrespondierten. Die Kontrollabteilung empfahl
daher, die Dienstanweisung aus dem Jahr 1996 betreffend das Inventarwesen an
die aktuellen Gegebenheiten anzupassen bzw. eine wertmäßige Übereinstimmung
mit der MGO herbeizuführen.
Die zuständige Dienststelle teilte der Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren mit,
dass der Empfehlung nachgekommen werde. Während der Follow up – Einschau
2016 ergab die Nachfrage seitens der Kontrollabteilung, dass die Umsetzung mit
der Einführung eines neuen Buchhaltungsprogrammes unter Federführung der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung noch abzustimmen war.
Bei der Follow up – Einschau 2017 wurde die Umsetzung der Empfehlung wiederum
nachgefragt. Das Büro des Magistratsdirektors teilte der Kontrollabteilung mit, dass
die Erledigung vorgemerkt war und nach Maßgabe der Entwicklung des neuen
Buchhaltungsprogrammes erfolgen sollte.
Der Umsetzungstand der Empfehlung wurde auch mit dem Follow – up 2018 erhoben. Die Dienststelle kommunizierte gegenüber der Kontrollabteilung, dass die Realisierung der Empfehlung nach Maßgabe der Entwicklung des neuen Buchhaltungsprogrammes unmittelbar bevorstand.
Als Reaktion auf die neuerliche Abfrage im Zuge des aktuellen Follow – up konnte
der Kontrollabteilung berichtet werden, dass der Empfehlung vollinhaltlich nachgekommen wurde. Im Herbst 2019 wurde in Akkordierung mit der Magistratsabteilung IV eine neue Inventarordnung erarbeitet. Diese Inventarordnung wurde als
Dienstanweisung vom 05.12.2019 magistratsweit bekannt gemacht und ist mit
01.01.2020 in Kraft getreten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Bauvorhaben Neubau Feuerwache Wilten
(Bericht vom 20.01.2017)
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Mit Inkrafttreten des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 am 01.09.2012 erfolgten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Räumlichkeiten. So ist nunmehr die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug
nur noch gegeben, wenn auch der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen
baulich abgeschlossenen, selbstständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die einen Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Um mit dem Neubau der Feuerwache Wilten in die bisherigen Regelungen zu fallen,
waren diverse Rahmenbedingungen vor Eintreten des Stichtages 01.09.2012 zu erfüllen.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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