Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.9

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Trends ablesen und ableiten zu können. Wir sehen aus dieser Statistik Erfolge, deshalb haben wir die Statistik zur Hand und man kann nicht verbergen, dass Handlungsnotwendigkeiten gegeben sind.
Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass ich die Gleichbehandlungsfunktion im Jahr 2001, ab dem 1.2.2001, übernommen habe. Wie
ich schon gesagt habe, lag am 18.7.2002 der erste Bericht von mir vor. Die
Tätigkeiten im Einzelnen bitte ich Sie, soweit Sie diese interessieren, im
Bericht nachzulesen. Ich möchte darauf jetzt nicht eingehen, aber ich stehe
gerne für die Fragen, die sich daraus ergeben zur Verfügung.
Wichtig erscheint mir, dass sich über den gesamten Berichtszeitraum abgezeichnet hat, dass Fragen, Informationen und Beratungen
immer wieder notwendig wurden. Immer wieder muss ich darauf hinweisen, dass sämtliche Fragen natürlich streng vertraulich behandelt werden.
Es soll immer wieder darauf hingewiesen und die einzelnen Anfragenden
ermutigt werden, dass sie ganz ungeniert und bei höchster Geheimhaltung
anfragen können. Ich konnte dadurch auf unterschiedlichste Art und Weise
Hilfestellung anbieten, wobei die Hilfe zur Selbsthilfe eine sehr gute
Schiene ist. Meine Aufgabe hat oft darin bestanden, eine Gesprächsbasis
wieder herzustellen, wenn die Fronten zu sehr verhärtet waren. Unter den
Konfliktparteien ist oft jemand notwendig, der vermittelnd tätig ist. Ich
konnte dadurch Erfolge erzielen, ohne den komplizierten Apparat, den das
Gleichbehandlungsgesetz eigentlich vorsieht, in Gang setzen zu müssen.
Das ist auch ein Grund, wo ich mich bei allen Beteiligten bedanken kann.
Wenn nämlich diese Hürden nicht zu überwinden wären, dann bleibt uns
nur die Möglichkeit Schritt für Schritt vorzugehen, wie es das Gesetz vorsieht.
Im Berichtszeitraum ist es mir auch mehr wie einmal passiert,
dass Anfragen zu bearbeiten waren, wo sich dann herausgestellt hat, dass
man mit Hilfe des Gleichbehandlungsgesetzes nicht zu Rande kommt, wo
das Gleichbehandlungsgesetz vorgeschoben oder als Vorwand dienen sollte. Dafür konnte ich mich natürlich nicht zuständig erklären.
Ich möchte Sie über die Highlights innerhalb des Berichtszeitraumes informieren. Ein Highlight war die Verordnung des Gemeinderates
und die Erlassung des Frauenförderprogrammes für den Stadtmagistrat

GR-Sitzung 14.7.2005