Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.39
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin über die Aussagen
von GR Willi erschüttert. Würde man dem Vorschlag von GR Willi folgen,
dann wäre das der Todesstoß für die Landwirtschaft in sehr, sehr vielen Bereichen. (Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP)
Wir haben in der Stadt Innsbruck etwa 100 viehhaltende Bauern. Diese haben nicht immer eigenen Grund, denn das ist nur bei einem
Teil der Fall. Sehr viele haben angepachteten Grund. Viele Bauern haben
zur Hälfte oder zu dreiviertel angepachteten Grund und diese benötigen den
Grund für ihre Existenz. Würde man dem Wahnsinn, GR Willi, folgen, und
den Grund, der gewidmet ist, nach dem Verkehrswert bewerten, dann wäre
das gegen das Bewertungsgesetz. Es ist darin vorgesehen, dass der Ertragswert zu Grunde gelegt wird. Das ist auch verständlich, denn wie soll
denn ein Bauer die Steuern vom Verkehrswert erwirtschaften? Das ist völlig undenkbar, denn das würde sofort das Aus für viele Bauern in dieser
Stadt und in diesem Land bedeuten. Wo bleibt da die Nachhaltigkeit, die
die Grünen immer so propagieren?
Die Bauern sind doch ein Fundament der Versorgung und ein
Fundament der Landeskultur in unserem Lande und die soll man auf diese
Weise mit einem Federstrich ausradieren? Wenn man all das, was heute an
landwirtschaftlichen Grundstücken für Bauzwecke gewidmet ist, von heute
auf morgen realisiert, dann können sicherlich die Hälfte der Bauern nicht
mehr existieren und müssen zusperren.
Die Bauern haben sowieso schon Existenzprobleme, weil nur
ein Drittel der Bauern, so hat die Studie ergeben, noch einen Nachfolger
hat. Bei einem Drittel ist das unsicher und bei einem Drittel der Bauern gibt
es keinen Nachfolger. Es ist sowieso schon sehr fraglich, ob der Bauernstand quantitativ und wohl auch qualitativ in diesem Umfang gehalten werden kann. Deshalb werden immer wieder zwangsläufig Grundstücke verfügbar sein. Würde man diesen Weg gehen, könnten sehr viele Bauern
nicht mehr existieren, das ist überhaupt keine Frage.
Hinsichtlich der Umwidmung muss man auch sehen, dass
mancher vielleicht eine Hypothek aufgenommen hat und dass dies ein Wert
ist, den viele seit Jahrzehnten haben. Wenn man diesen Grund in ein landwirtschaftliches Grundstück oder in eine landwirtschaftliche Nutzung um-
GR-Sitzung 14.7.2005