Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.40
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1069 -
widmet, dann ist das eine unglaubliche Enteignung und zwar im Ausmaß
von 70 bzw. 80 % des Wertes. Das kann man doch nicht tun, nur deshalb
weil Generationen vorher das Grundstück nicht verbaut oder "verscherbelt"
haben. Eine solche Politik ist einfach gegentreu. Ich glaube auch, dass jeder
Bürger das Recht hat, wenn eine Widmung auf einem Grundstück ist, auf
diese zu vertrauen, weil er damit auch planerische Überlegungen anstellt.
So kann man doch mit den Menschen und Bürgern in einer Stadt und im
Land nicht umgehen. Das ist eine Politik, für die wir nicht zu haben sind.
(Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP)
GR Mag. Fritz: Ich möchte drei Bemerkungen machen. Erstens zu Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Du hast selber gesagt, wenn wir
die landwirtschaftliche Fläche, die als Wohn- oder Gewerbegebiet gewidmet ist, tatsächlich so nützen würden, dann würde in Tirol alles zusammenbrechen, vor allem die Landwirtschaft. Das ist bitte der Beleg dafür, dass es
Widmungen gibt, die raumordnerisch unsinnig sind.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das streite ich nicht ab.)
Würden diese rückgewidmet werden, käme auch nicht die Gefahr vom
Verkehrswert die Grundsteuer zahlen zu müssen. Es wäre aber trotzdem
klüger, wenn wir zu einem realen Baulandüberhang kämen, wo man auch
immer herausrechnet, was landwirtschaftlicher Grund ist, der vermutlich
über Generationen nie verbaut werden wird.
Zweitens möchte ich zur Grundsteuer überhaupt etwas sagen:
Nicht nur wir, sondern auch ernsthafte Steuerexperten höchsten Ranges
schreiben mittlerweile öffentlich in Fachzeitschriften, dass die gesamte
Grundsteuer und die Bodenwertabgabe mittlerweile schon verfassungswidrig ist, weil sie nach Werten berechnet werden, nämlich dem Einheitswert
1976, die so jenseits realer Bedingungen sind, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt nicht mehr vereinbar ist. Auf dieser Ebene gibt es einen Reformansatz.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Auf den bebauten Grundstücken ist das
viel zu niedrig.)
Nein, überhaupt, das betrifft die gesamte Grundbesteuerung. Darüber wird
im Übrigen auch im Hause von Landesrätin Dr. Anna Hosp heftig nachgedacht, ob man dort mit Landesabgaben oder ...
GR-Sitzung 14.7.2005