Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.70
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Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) belasten. Dies wurde damals im
Aktienübernahmevertrag festgelegt.
Dann kommt noch dazu, dass diese Investition, nämlich der
Turm mit der Großrutsche, jetzt bestimmt nicht aus dem Cash-flow der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) finanziert wird, sondern durch
den Investitionszuschuss der Stadt Innsbruck.
Daher stelle ich zum Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005
den Zusatzantrag, dass noch ein Absatz 4. eingefügt werden möge. Ich
habe diesen absichtlich vorsichtig formuliert, damit wir nicht mit dem Aktienrecht übers Kreuz kommen:
"Angesichts des städtischen Investitionszuschusses, wird die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin ersucht, darauf hinzuwirken, dass die
gegenständlichen Um- und Erweiterungsbauten nicht zum Anlass für
Preiserhöhungen genommen werden.
Mag. Fritz e. h."
Dieser Antrag bindet von Seiten des Gemeinderates die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin und greift somit nicht in eine allenfalls aktienrechtlich geschützte Sphäre der operationalen Geschäftsführung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat obliegt.
Wenn wir das mit unserem Geld finanzieren müssen, dürfen
wir als Mehrheitseigentümer schon feststellen, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) diese Investition nicht in die Kalkulation für allfällige Preiserhöhungen einrechnen kann. Diese Feststellung steht dem Gemeinderat zweifellos zu und widerspricht meiner Meinung nach auch nicht
mit dem Aktienrecht. Adressiert ist dieser Antrag im Übrigen nicht an den
Vorstand oder an ein Gremium der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), sondern an die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin. Ich
ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diesem Zusatzantrag zuzustimmen.
GR-Sitzung 14.7.2005