Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.85
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men wie die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB). Diese Unternehmen errechnen die Tarife und dann kann der Gemeinderat sagen, dass ihm der Tarif nicht passt, da er niedriger sein sollte.
Die Differenz muss jedoch bezahlt werden. Überall wo wir Zusätzliches
haben wollen, egal ob es ein Bus nach Igls, nach Kranebitten oder auf die
Hungerburg ist, müssen wir es auch bezahlen. Wenn jemand einen Antrag
stellt und günstigere Bädertarife verlangt, wird man das im Gemeinderat
diskutieren und darüber mit ja oder nein befinden.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur Erklärung GR
Mag. Kogler: Die Formulierung, die GR Mag. Fritz gewählt hat ist stadtrechtskonform, weil sie genau auf diesen Punkt Bezug nimmt und die Frau
Bürgermeisterin ersucht, dies als Eigentümervertreterin umzusetzen.
(GR Mag. Kogler: Das sehe ich nicht so.)
Wenn Du es nicht so siehst, dann gibt es einen Weg. Alt-Bgm. DDr.
van Staa hat immer gesagt, es gibt eine Aufsichtsbehörde, die kann und
wird das sehr gerne entscheiden. Nur wünsche ich Dir dabei viel Erfolg!
Bgm. Zach: Ich stimme beim Zusatzantrag von GR Haager
dagegen. Man muss sich darüber klar sein, dass die zweite Rutsche zwischen € 300.000,-- und € 500.000,-- kosten wird. Wenn wir eine zweite
Rutsche haben wollen, ist diese aber nicht gratis. Es wurde zwar beim
Glasturm eine Anbaumöglichkeit für eine zweite Rutsche berücksichtigt,
aber diese werden wir zahlen müssen. … (Unruhe im Saal) …
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Frau Bürgermeisterin, der
Zusatzantrag von GR Haager ist ein Prüfantrag, mit dem die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ersucht wird dies zu prüfen. Die Errichtung
einer zweiten Rutsche erfordert voraussichtlich einen grundsätzlichen Umbau des Beckens.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Es scheint mir auch
nicht logisch, unter Punkt 2. zu beschließen, die Baustufe eins zu machen
und unter Punkt 4. zu beschließen, es soll geprüft werden, ob man nicht
doch gleich die Baustufe zwei mitmacht. Man kann nicht gleichzeitig für
Punkt 2. und Punkt 4. sein.
GR-Sitzung 14.7.2005