Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.89

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4. Sämtliche Kosten, Steuern, Gebühren einschließlich der Kosten der Beglaubigung trägt die Stadtgemeinde Innsbruck.
Für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes und die Vermittlungstätigkeit der H & H Immobilien- und Projektentwicklung GesmbH zahlt
die Stadtgemeinde Innsbruck ein Vermittlungshonorar von 1,5 % der
Kaufsumme, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, plus
20 % Mehrwertsteuer.
5. Mit der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes bis zur grundbücherlichen
Durchführung wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) beauftragt.

10.

IV 3629/2005
IISG 227/2004
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG),
Übereignung der Teilfläche 1 aus dem Grundstück
1881/3, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125
Pradl (Areal der2 Berufsfeuerwehr Innsbruck), im Ausmaß von 558 m an die Stadtgemeinde Innsbruck im
Hinblick auf die Bebauung Tivoli-Areal
Stadtgemeinde Innsbruck, Übereignung der Teilfläche 2 aus dem Grundstück 1965/1, vorgetragen in
EZ 134,
Grundbuch 81125 Pradl, im Ausmaß von
438 m2 an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG)
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
13.7.2005:
1. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) im Eigentum
des Grundstückes 1881/3, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125
Pradl, übereignet an die Stadtgemeinde Innsbruck auf der Grundlage
des Vermessungsplanes des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Gerhard
Neuner
vom 3.11.2004, GZl. 1782-B, die Teilfläche 1 von 558 m2 und die
Stadtgemeinde Innsbruck nimmt diese Fläche in ihr Eigentum. Die Teilfläche 1 wird mit dem städtischen Grundstück 1965/1, vorgetragen in
EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, vereinigt.
2. Die Stadtgemeinde Innsbruck übereignet aus Grundstück 1965/1, vorgetragen in EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, auf der Grundlage des
Teilungsplanes des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Gerhard Neuner vom

GR-Sitzung 14.7.2005