Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.90

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2.5.2005, GZl. 1782-E, an die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) die Teilfläche 2 von 438 m2 und die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) übernimmt diese Teilfläche in ihr Eigentum,
sie wird mit dem Grundstück 3113, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch
81125 Pradl, vereinigt.
3. Trotz Flächendifferenz wird für dieses Rechtsgeschäft Wertgleichheit
vereinbart, jeder Vertragsteil übereignet dem anderen die tauschgegenständlichen Teilflächen frei von bücherlichen und außerbücherlichen
Belastungen. Mit der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes wird die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.

11.

V 8362/2005
Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung
---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
13.7.2005:

Die Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den
Betreuungsteil ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.1.2004 in der Fassung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.6.1996, 19.7.2001 und 24.6.2004) wird wie folgt geändert:
Artikel I
In § 2 der Abs. 3 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge:
"Der Verpflegungsbeitrag beträgt € 3,90 pro Mittagessen und beinhaltet die
Kosten für die Mahlzeit sowie die anteiligen Verabreichungskosten. Er
wird monatlich im Nachhinein eingehoben."
In § 3 der Abs. 1 wird nach dem ersten Halbsatz der Beistrich durch einen
Punkt ersetzt und der zweite Halbsatz ersatzlos gestrichen.
In § 3 der Abs. 2 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge:
"Der Betreuungsbeitrag und der Verpflegungsbeitrag sind um jenen Prozentsatz zu ändern, welcher der seit dem 1.9. des Vorjahres erfolgten
Änderung der Bezüge eines Bundesbeamten der zweiten Gehaltsstufe der
fünften Dienstklasse entspricht. Der Änderungsbetrag ist hinsichtlich des
Betreuungsbeitrages auf volle Euro und hinsichtlich des Verpflegungsbei-

GR-Sitzung 14.7.2005