Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.91

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trages auf volle zehn Cent abzurunden und die Rundungsdifferenz der
nächstfolgenden Änderung hinzuzuzählen."
In § 3 entfällt der Abs. 3 ersatzlos.
In § 4 der Abs. 2 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge:
"Wenn ein Schüler den Betreuungsteil höchstens zweimal wöchentlich in
Anspruch nimmt, ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag um 25 %. Ein
Wechsel zum ermäßigten Betreuungsbeitrag und umgekehrt ist zum Monatsersten möglich."
Artikel II
Die Verordnungsnovelle tritt mit 1.9.2005 in Kraft.
StR Mag. Oppitz-Plörer hat schon heute schon in anderen Debatten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in Innsbruck dorthin geht,
dass erziehungsberechtigte Männer und Frauen hinsichtlich der Betreuung,
Versorgung, Mittagstische usw. Unterstützung erfahren. In diesem Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag hat es in der Verordnung eine Veränderung
gegeben.
Die Betreuungszeit wurde bis 17.15 Uhr ausgedehnt. Die Zusammensetzung dieser Beiträge ist etwas kompliziert. Falls die Mitglieder
des Gemeinderates dazu eine Information benötigen, darf ich bitten, dass
die zuständige Stadträtin das in aller Kürze erläutert.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wünscht jemand noch eine
zusätzliche Aufklärung über die Zusammensetzung der Elternbeiträge, die
über die Aktenlage hinausgeht? Da ist nicht der Fall!
StR Mag. Schindl-Helldrich: Was die Tarifgestaltung anbelangt habe ich keinen Einwand bis auf ein Detail, das bereits im Stadtsenat
besprochen wurde. Wenn man diese Nachmittagsbetreuung nur zweimal in
der Woche in Anspruch nimmt, erhält man eine Ermäßigung von nur 25 %.
Wenn zum Beispiel fünfzehn Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind und am Montag und Dienstag diese fünfzehn
Kinder, und von Mittwoch bis Freitag nur zehn Kinder kommen, dann dürfen wir nicht anderen fünf Kindern die Möglichkeit geben, an diesen drei
Tagen zu kommen. Ich arbeite im Sozialverein TAFIE-Tiroler Arbeitskreis
für integrative Erziehung und möchte aus meinem Erfahrungsbereich geGR-Sitzung 14.7.2005