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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.92

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genüberstellen, wie man in anderen Bereichen mit Trägern von Einrichtungen umgeht. Irgendwie sind wir ja auch Träger von Einrichtungen.
Wenn wir im Sozialverein TAFIE-Tiroler Arbeitskreis für integrative Erziehung einen Werkstättenplatz haben und der Mensch mit Behinderung kommt nur dreimal in der Woche, erhalten wir genau Dreitagessätze. Auch wenn er im Grunde fünfmal kommen würde oder krank ist und
eine ganze Woche nicht kommt, erhalten wir keinen Tagsatz. Es wird genau nach Tagen abgerechnet und der Platz gehört diesem Menschen und
wird dann bezahlt, wenn er anwesend ist.
Von den Eltern in der Stadt Innsbruck, auch wenn sie die Kinder nur zweimal pro Woche schicken, erwarten wir, dass sie 75 % des Elternbeitrages zahlen. Mir ist klar, dass das nicht in unserem Einflussbereich
liegt und viel mitspielt. Daher müssten wir mit dem Land Tirol eine andere
Regelung aushandeln, damit wir die Tarife ändern könnten. Ich möchte jedoch anmerken, dass ich es nicht in Ordnung finde, wenn man für zwei Tage pro Woche 75 % Elternbeitrag zahlen muss.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Diese Regelung mit den verschiedenen Tarifen und Möglichkeiten die Betreuungstage in einem Tagesheim in
Anspruch zu nehmen, hat auch einen anderen Hintergrund. Im Tiroler
Schulorganisationsgesetz ist die Einrichtung einer Tagesheimgruppe hinsichtlich der Mindestgruppenanzahl und der Höchstgruppenanzahl festgelegt. Die Einrichtung des Tagesheimes muss an mindestens drei Tagen pro
Woche in Anspruch genommen werden. Das ist noch die bestehende Regelung.
Wir haben in Einzelanträgen an die Tiroler Landesregierung,
erreicht, dass es möglich ist, das Tagesheim auch zwei Tage pro Woche in
Anspruch zu nehmen. Der diesbezügliche Bescheid vom Land Tirol liegt
bereits vor. Wenn ab dem kommenden Schuljahr zum Beispiel fünfzehn
Eltern für ihre Kinder eine Nachmittagsbetreuung wünschen, ist eine Tagesheimschule verpflichtend einzurichten.
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Elisabeth Gehrer, hat das Heft des Handelns in die Hand genommen, da sie
erkannt hat, wenn man auf viele Gemeinden vertraut, wird es relativ lange
dauern, bis der berechtigte Wunsch der Eltern erfüllt werden kann. Nicht

GR-Sitzung 14.7.2005