Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.108
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Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat das als ihr essentielles Interesse definiert und hat gesagt, dass man hier nicht "drübertrampeln" darf. Wenn der Vertrag in der Form beschlossen wird, ist die
Stadt Innsbruck bereit das einzuräumen. Wir dürfen nach Verhandlungen
Gestaltungsmaßnahmen setzen, auch ohne uns mit der Bank für Tirol und
Vorarlberg (BTV) zu einigen. Hier haben wir letztendlich uneingeschränkte
Souveränität. Wir erklären aber von uns aus, außer es sind ganz bestimmte
Sachen betroffen wo wir übereinkommen, dass wir diese haben wollen,
denn sonst hätten wir sie gar nicht in die Präambel 1 und 2 geschrieben.
Das möchten beide Vertragspartner und daran wollen wir nichts mehr ändern.
Ich schließe mit einem Satz, den ich bereits in der erweiterten
Sitzung des Stadtsenates gesagt habe: "In der hoheitlichen - man könnte
sagen obrigkeitsstaatlichen - Logik des 19. Jahrhunderts ist ein solcher Vertrag natürlich eine Frechheit. Wir sind wir, wir sind souverän, wir beschließen und ahnen." Wie die Frau Bürgermeisterin zu Recht sagt, müssen wir
das auch zu 100 % bezahlen.
(Bgm. Zach: Dass können wir immer machen.)
In dem Moment, in dem wir Public-Private-Partner-ship für
irgendwelche Projekte eingehen, die wir nicht allein finanzieren, haben wir
zwei Akteure und zwei Partner im Spiel, die jeweils nicht auf den essentiellen Interessen des anderen Partners herumtrampeln dürfen, da sonst die
ganze Sache scheitert. Ich glaube, das ist der Kern in diesem Punkt. Es ist
kein Präzedenzfall, dass in Zukunft jeder Anrainer, falls er nur eine gewisse
Größe und das nötige Geld hat, der Stadt Innsbruck bei Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum hineinreden kann.
Wir sprechen von einem großen zentralen innerstädtischen
Bauprojekt, wo wir uns im Absatz 1 und 2 der Präambel über bestimmte
städtebauliche Ziele geeinigt haben. Im Punkt 6. Absatz 2 machen wir
nichts anderes, als diese Ziele außer Streit zu stellen und zu sagen, dass das
der Partner Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) zu seinem essentiellen
Interesse erklärt, wir das zur Kenntnis nehmen und nicht "drübertrampeln".
In allen anderen Fragen - siehe Punkt 6. Absatz 1 - dürfen wir
bei gescheiterten Einigungsversuchen alleine entscheiden und etwas unter-
GR-Sitzung 14.7.2005