Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.120
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1149 -
wieder öffentlich gesagt habe. Das heißt, dass das für mich zwei völlig verschiedene Verträge sind.
Wenn ich die zurückgestellte Vorlage des Stadtsenates in Erinnerung rufe, bin ich mir bei den Kosten schon nicht mehr so sicher, da
alles "zusammengemanscht" war und so dieser eigenartige Betrag zustande
gekommen ist. Damals wurde im Stadtsenat eindeutig gesagt, dass es um
diesen Betrag nicht in Frage kommt. Wird jetzt dieser Betrag zurückgestellt
und man holt sich zuerst die Zustimmung und dann taucht der Betrag wieder auf, dann sage ich nein dazu.
Wenn wir heute diesem Vertrag zustimmen, dann deshalb,
weil wir uns vorstellen können, jemandem Rechte bei einer weiteren Oberflächengestaltung dafür einzuräumen, dass er in die Gestaltung der Oberfläche investiert. Steht im Vertrag nicht, dass die Stadt Innsbruck noch etwas
für die Oberflächengestaltung zahlen muss, dann muss sie eben nichts bezahlen.
(Bgm. Zach: Das ist unglaublich.)
Ich weiß schon, dass diese Kosten von der Frau Bürgermeisterin weiterverhandelt wurden, aber ich habe noch nie einen Gremialbeschluss gesehen.
Wir schließen den letzten inhaltlichen Vertrag ab. Wenn hier
keine Kostenseite beschlossen wird …
(Bgm. Zach: € 3 Mio zahlt die Bank für Tirol und Vorarlberg {BTV} und
€ 1,5 Mio zahlt die Stadt Innsbruck.)
Das ist nicht Bestandteil des Beschlusses. Ich spreche vom Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck.
(Bgm. Zach: Kannst Du Dir vorstellen, wie man solche Verhandlungen
führt?)
Es ist jetzt nicht das Thema, wie man solche Verhandlungen führt.
Das Thema ist, dass Beschlüsse im Gemeinderat nach dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck zu erfolgen haben. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck schreibt eindeutig und unmissverständlich vor, dass jeder Beschluss einen Bedeckungsvorschlag braucht.
Das heißt, es müssen die Kosten im Beschluss bekannt gegeben werden.
Wenn keine Kosten bekannt gegeben werden, heißt es zwingend laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck - hier gibt es keine Interpretations-
GR-Sitzung 14.7.2005