Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.385
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Hinsichtlich der Jahressubvention – Integration und Migration hat das Subventionsansuchen als Vereinszweck „Integration durch Fußball, Deutschkurse, Hilfe bei Ausbildung und Arbeitssuche“ angeführt. Die Durchsicht des Subventionsnachweises,
welcher rechtzeitig eingereicht wurde, zeigte jedoch, dass der Förderungsbeitrag
u.a. für Schiedsrichterkosten und Ausgaben für Trainingsutensilien sowie Sportbekleidung verwendet worden ist.
Zumal in den Nachweisen der gegenständlichen Jahressubventionen gleichartige
Rechnungen (wie Schiedsrichterkosten und Ausgaben für Trainingsutensilien) angeführt worden sind, wurde im Sinne der Innsbrucker Subventionsordnung und einer
verwaltungsökonomischen Abwicklung empfohlen, die Fördermittel über eine
Dienststelle abzuwickeln.
In seiner Stellungnahme hat das Amt für Sport vorgebracht, mit dem Referat für
Strategie und Integration abzuklären, ob es für eine der beiden Dienststellen möglich
sei, den Gesamtbetrag aus einem Budget abzuwickeln.
Wie die Follow up – Einschau 2019 ergab, hat der Verein I für das 2018 (nur mehr)
vom Amt für Sport eine Subvention in Höhe von € 2.000,00 erhalten. Laut erhaltener
Auskunft hat der betreffende Verein seit dem Jahr 2019 weder um eine Subvention
angesucht noch sind diesem weitere Förderbeiträge ausbezahlt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
II. Quartal 2019
(Bericht vom 07.10.2019)
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Die Kontrollabteilung behob eine Anordnung zur Belegnummer 190007915 des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV im Zusammenhang mit monatlich
geleisteten Zahlungen an die Mieterin eines ehemaligen Geschäftslokales in Höhe
von € 514,03.
Diese Zahlungen basieren auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 1992 bezüglich
eines Mietrechtsverzichtes für ein Geschäftslokal. Diesbezüglich wurde u.a. festgelegt, dass die ehemalige Mieterin bis zu ihrem Ableben eine persönliche Zuwendung
von monatlich € 290,69 brutto erhält. Dieser Betrag wurde wertgesichert nach dem
VPI 1986 unter Zugrundelegung der Indexzahl des Monats Jänner 1991. Die Berechnung der Wertsicherung und deren Umsetzung hat jährlich im Jänner zu erfolgen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung die auf der Finanzposition
1.840000.729000 – Sonstige Ausgaben vereinbarte Zahlung für den Monat März
2019 in Höhe von € 514,03 hinsichtlich der korrekten Berechnung der Wertsicherung
überprüft. Festgestellt wurde, dass im Nachvollzug unter Zugrundelegung der von
der Statistik Austria jeweils verlautbarten Indexzahlen von der Kontrollabteilung aktuell eine monatliche Zahlung in Höhe von € 509,36 errechnet worden ist. Die Differenz resultiert daraus, dass das Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling bei
der erstmaligen Berechnung der Wertsicherung versehentlich von einem Indexwert
von 110,0 ausgegangen ist. Der Wert des VPI 1986 für den maßgeblichen Monat
Jänner betrug nämlich 111,0.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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