Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.34

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Vorwürfe gemacht, die das überhaupt
nicht verdienen. (Beifall)
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.

15.

KA 1179/2007
Bericht über die Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung und
der Jahresrechnung 2005 der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB)

GR Mair: Ich habe nur eine kurze
Wortmeldung, da dieser Bericht
tatsächlich sehr positiv ist.
Ich möchte deshalb darauf hinweisen, weil
uns eine Feststellung, die im Bericht der
Kontrollabteilung angeführt ist, als Stadt
Innsbruck betreffen wird, und zwar geht es
um die Behinderteneinstellung. Es hat
Unklarheit darüber gegeben, wie die
Behinderteneinstellungsquote, die man
ausrechnen muss, bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Gestellungsbetriebes zugerechnet wird.
Es wurde jetzt festgestellt, dass diese der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und nicht der Stadtgemeinde Innsbruck
zuzurechnen sind. In diesem Fall geht es
um vier Personen. Das heißt, dass die
sehr gute Quote von 130 %, die wir im
letzten Jahr in der Stadt Innsbruck zum
Glück hatten, etwas zurückgehen wird. Die
Quote der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), welche im Moment bei 61 %
liegt, wird unverändert bleiben, weil sie
doppelt verrechnet wurde.
Ich glaube, dass wir im weiteren Verlauf
darauf achten werden, dass dadurch die
Quote bei der Stadt Innsbruck nicht sinkt
und bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hoffentlich in Zukunft noch
etwas steigt.
Bgm. Zach: Es ist mir wirklich ein
Bedürfnis für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), den Vorstand und
Aufsichtsrat, aber vor allem für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gemeinderat etwas festzustellen:
Es wird im Gemeinderat so lapidar
festgestellt, dass es hier eigentlich nichts
zu beanstanden gegeben hat. Ich hoffe,
GR-Sitzung 28.6.2007

dass dort die Behindertenquote so wie bei
der Stadt Innsbruck, die vorbildlich ist,
entsprechend steigt. In der finanziellen
Gebarung einer Stadtwirtschaft ist die
soziale Verpflichtung eine ganz
besondere.
Das ist bei einer Aktiengesellschaft nicht
der Fall. Man sagt gelegentlich, dass die
Aktiengesellschaft den Aktionären ein
entsprechendes Ergebnis zu erbringen hat
und sich die Sozialpflichtigkeit dort
bewegen wird, wo es das Gesetz
vorschreibt. Wenn man das nicht erfüllt,
wie es zum Beispiel bei der Behindertenquote ist, wird man zahlen müssen. Wir
erwarten uns zurecht, dass dort diese
freiwillige Sozialpflichtigkeit eingeführt
wird.
Was bei dieser lapidaren Geschichte, die
zwar für die Betroffenen wichtig ist,
untergeht, ist Folgendes: Die Geschäfte
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) werden hervorragend geführt. Sie
werden so geführt, dass das städtische
Budget keinen jährlichen Abgang hat, den
man früher zähneknirschend oder
gewohnheitsmäßig entgegengenommen
hat.
Wir erhalten jedes Jahr genügend Geld
zur Verfügung, das wir hier wiederum
entsprechend platzieren. Dafür ist der
Führung und allen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein großer Dank
auszusprechen. Das ist nicht
selbstverständlich und deshalb möchte ich
das sagen.
Derzeit hängt wiederum ein
Damoklesschwert über diese
Geschäftsgebarung, und zwar ist das die
Müllfrage. Im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sitzen
bewusst Leute von der Politik, weil uns
diese informieren müssen. In diesem Fall
ist es Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, der
schon lange Mitglied des Aufsichtsrates
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ist und ein entsprechendes Wissen
hinsichtlich der Umwelt hat.
Im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) wurde
vereinbart, hinsichtlich des Mülls Vorsorge
zu treffen. Im Referat des Landes Tirol
konnte man, aus welchen Gründen auch