Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.57

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- 477 -

19.

III 8528/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194,
2195 und 2196, alle KG Hötting
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11,
Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194,
2195 und 2196, alle KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.

20.

III 8529/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2,
Igls-Vill, Bereich: Gpn. 11 und
.16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B2, Zeichn. Nr. 3647),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, IglsVill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735,
750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG B2, Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Hier geht es um eine geringfügige
Erweiterung des Feuerwehrhauses in Vill.

21.

III 4595/2003
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger
Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Prandtauerufer, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis),
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich
zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Ich möchte mich als Debattenredner kurz
zu diesem Punkt melden. In dieser
Angelegenheit, die uns schon mehrmals
befasst hat, geht es jetzt um den Beschluss für das Projekt der ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH an der
Kreuzung und auch für das Dr. PaulusRusch-Studentenheim.
Es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich
immer gegen die sehr hohe Dichte bei
diesem Projekt an der Straßenkreuzung
ausgesprochen habe. Meine Stimmenthaltung deshalb, weil im gleichen Bebauungsplan bzw. Allgemeinen Bebauungsplan dieses Dr. Paulus-Rusch-Studentenheim enthalten ist und ich mich nicht
gegen das Studentenheim aussprechen
möchte.
Wie das Projekt der ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH seinerzeit
noch in meinem eigenen Plan war, war es
relativ einfach, denn damals konnte ich
mich ganz klar gegen dieses Projekt
aussprechen. Das wollte ich zur Erklärung
sagen.
GR Wanker: Ich möchte für die Fraktion,
exklusive meiner Person, für beide Punkte
Stimmenthaltung anmelden, da es um

GR-Sitzung 28.6.2007