Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.58
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- 478 -
einen Beschluss aus der vergangenen
Funktionsperiode geht und ich immer für
dieses Projekt war.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann,
GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007 (Seite 477) wird angenommen.
22.
III 4596/2003
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Prandtauerufer; exklusive
Gpn. 1570/7, 1574/4, .1831,
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Es wird gegen die Bauhöhenfestlegungen
im Bereich des Dr. Paulus-Rusch-Studentenheimes Einspruch erhoben. Es wurde
jedoch festgestellt, dass sich dadurch
keine merklichen Beeinträchtigungen
ergeben werden. Der Bebauungsplan wird
daher in der vorliegenden Form vorgelegt.
Es liegen nunmehr auch der geforderte
Projektsicherungsvertrag sowie der
Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann,
GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B3/1, Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Prandtauerufer,
exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4 und .1831,
GR-Sitzung 28.6.2007
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
23.
III 378/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B10/2, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn.
Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B10/2,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu
gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B10, Zeichn. Nr. 3743) gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um die Ausbaupläne des
Hotels Grauer Bär.